Handy im Unterricht einsammeln?
Es ist ja bekannt, dass Lehrer Handys im Unterricht beschlagnahmen dürfen, wenn Schüler nach einer Ermahnung nicht ihr Handy weglegen.
Gilt das auch ohne Ermahnung?
Kann der Lehrer Gewalt als Mittel zur Durchsetzung wählen, wenn der Schüler das Handy nicht ohne weiteres abgeben möchte?
Auch habe ich von einem Fall von einer misslungene Klage bei einem Verwaltungsgericht gehört, nachdem das Handy über das Wochenende in Obhut genommen wurde. Sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft?
Grundsätzlich: ist das Schulgesetz im Einklang mit unserem Grundgesetz?
Interessiere mich nur für die rechtliche Bewertung, ich persönlich finde es in Ordnung, wenn Lehrer Handy einsammeln dürfen, um den Unterricht störungsfrei zu halten.
5 Antworten
Das Lehrer irgendwas beschlagnahmen dürfen, ist zunächst einmal nicht bekannt! - Alles andere findest du in der jeweiligen Hausordnung.
Dann informiere dich mal über den Begriff "Beschlagnahmung". Dabei handelt es sich um einen hoheitlichen Rechtsakt welcher einen Eingriff in das Eigentumsrecht beinhaltet, dazu sind Lehrer nun einmal nicht berechtigt sind.
Aber du kannst mir sicher die gesetzliche Grundlage für deine Version nennen!
Es ist ja bekannt, dass Lehrer Handys im Unterricht beschlagnahmen dürfen, wenn Schüler nach einer Ermahnung nicht ihr Handy weglegen.
Üblicherweise ja. Die Details sind im Landesrecht und individuellen Schulordnung geregelt.
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Gilt das auch ohne Ermahnung?
ja, weil es ja in der Schulordnung geregelt ist, die du oder deine Erziehungsberechtigten unterschrieben haben.
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Kann der Lehrer Gewalt als Mittel zur Durchsetzung wählen, wenn der Schüler das Handy nicht ohne weiteres abgeben möchte?
Auf keinen Fall. Üblicherweise wird er dich zunächst noch einmal ermahnen. Falls du dich dann wieder widersetzt, hast du gegen die Schulordnung verstoßen. Verstöße gegen die Schulordnung sind ebenfalls in der Schulordnung geregelt. Üblicherweise wird es ein Eltergespräch geben und ggf. kann dir persönlich ein Handy in der Schule untersagt werden.
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Auch habe ich von einem Fall von einer misslungene Klage bei einem Verwaltungsgericht gehört, nachdem das Handy über das Wochenende in Obhut genommen wurde. Sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft?
Wenn gegen das Urteil Revision zugelassen wurde nicht. Aber das VG wäre ja bereits eine übergeordnete Instanz.
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Interessiere mich nur für die rechtliche Bewertung, ich persönlich finde es in Ordnung, wenn Lehrer Handy einsammeln dürfen, um den Unterricht störungsfrei zu halten.
sehr lobenswerte Einstellung. Leider sehen viele Schüler die Schule nur als unliebsame Unterbrechung ihrer Freizeit.
m.f.G.
anwesende
Also das würde mir als Lehrer nicht einfallen, dass ich mit einem Schüler körperlich um so ein Teil streite. Wenn er nicht vernünftig ist und es abgibt, dann fliegt er eben aus dem Unterricht. Das hat dann disziplinarische Folgen und die sollte sich der Schüler zweimal überleben.
Und nein, natürlich darf der Lehrer den Schüler nicht mit Gewalt was abnehmen. Ist auch sinnlos. Gibt viel bessere Methoden.
Aber ja, der Lehrer draf grundsätzlich das Gerät auch mal einbehalten und draf verlangen, dass die Eltern es später bei ihm abholen - ja auch mal übers Wochenende!
Der Lehrer kann auch ohne vorherige Mahnung das Handy abnehmen. Sinnvoll ist das allerdings nicht, da es die Klasse unnnötig aufwühlt. Gewalt kann er dabei nicht einsetzen.
Bin auch dafür, dass das Handy bei Störung des Unterrichts ,,eingezogen" wird, allerdings sollte es die Lehrkraft am Ende des Unterrichts dem Schüler wieder aushändigen und nicht bis zum nächsten Tag und schon gar nicht über das Wochenende einbehalten.
Man stelle sich nur mal vor, das Handy geht dann irgendwie verloren...
Bitte nur antworten, wenn du auch Ahnung hast. Danke