Halbwaisenantrag rückwirkend?

1 Antwort

Normalwerweise bekommt man solche Auszahlung immer erst ab den Antragsmonat.
Da bei einer Waisenrente aber das Sterbedatum des Versicherten relevant ist und du glaubhaft versichern kannst, du erst später von deinem Anspruch (z.B. durch deine Mutter) erfahren hast, könntest du auf jeden Fall versuchen, auch rückwirkend (maximal ein Jahr, wenn ich mich recht entsinne) deinen Anspruch durchzusetzen, solche Anträge sind manchmal auch Einzel- oder Härtefälle - Vor allem wenn du sonst keine finanzielle Unterstützung von deiner Mutter etc bekommen solltest.
Im Zweifelsfall kannst du gegen jeden Bescheid auch erstmal Einspruch einlegen und eine Begründung angeben, das kann sich lohnen, kommt aber auch immer auf den Sachbearbeiter an.
Ich wünsche dir viel Glück und Kraft dabei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung