Halbes Jahr auswandern nach Abi?

2 Antworten

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich da Steuern zahlen, wo ich ansässig bin und ab einem halben Jahr wäre das dann ja das andere Land, richtig?

Nein, die Steuerpflicht ergibt sich aus den Ort der Geschäftstätigkeit und wo der Gewinn entsteht. Ein Auslandsaufenthalt ist auch keine „Auswanderung“.

z.B. USA,

für die USA gibt es für dein Ansinnen kein Visum. Du darfst nicht arbeiten, auch nicht Remote und auch nicht für Kost und Logis. Nur als Tourist kannst du die USA besuchen. Es gibt ESTA und die Besuchervisa B-1 oder B-2 und eine Kombination aus beiden. Das B-1/2.

Polen, Rumänien

Freizügigkeit der EU, also kein Problem. Hinreisen und loslegen.

oder so) für mein späteres Leben anzuschauen.

das kommt darauf an was die jeweiligen weiteren Länder für Bestimmungen haben, was Einreisende angeht. Auswandern ist in jedem Fall ein Akt, der ein spezielles Visum erfordert. Das bekOmmt man nicht, weil man Erfahrungen sammeln möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

PandaRasiert 
Fragesteller
 01.03.2023, 09:15

Alles klar vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Hilft mir definitiv weiter :)

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deinFragebaer  08.03.2023, 19:16
@PandaRasiert

sollte man als selbstständiger nicht seinen anwalt oder steuerberater dafür fragen und nicht auf gutefrage

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Mit einem Visum kannst du bis 6 MOnate in die USA gehen, und wenn man einmal einen kleinen Wechsel des Landes für ein paar Tage anpeilt, nur um die Einreise wieder neu zu starten, dann geht das mit drei Monatsaufenthalten ja auch. Und egal von wo du arbeitest, 6 Monate temporär ist immer noch Reise und nicht "auswandern". Natürlich bleibst du dann in der Heimat steuerpflichtig. Egal wo du gerade in der Hängematte liegst.


PandaRasiert 
Fragesteller
 28.02.2023, 10:33

Alles klar! So habe ich es mir auch schon gedacht.
Vielen vielen Dank :)

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haugen  28.02.2023, 11:10
Mit einem Visum kannst du bis 6 MOnate in die USA gehen

Du hast vergessen, das Wichtigste zu erwaehnen, naemlich, dass arbeiten - auch remote - mit dem Touristenvisum nicht erlaubt ist und dass es fraglich ist, dass einem so jungen Menschen ueberhaupt das B2-Visum erteilt wird, eben weil unterstellt wird, illegal arbeiten oder einwandern zu wollen. Man muss sehr gut begruenden koennen, warum die 3 Monate mit ESTA nicht ausreichen. Wenn kein Arbeitsvertrag und keine sonstigen relevanten binding ties vorliegen, ist die Gefahr gross, dass B2 abgelehnt wird. Wird aber B2 abgelehnt, kann man auch kein ESTA mehr bekommen.

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