Habe ich eine Schulpflicht in der Sek.2 bzw. Oberstufe?

3 Antworten

Das kommt zum Ersten auf Deine Alter an. Zum Zweiten gilt: Wenn Du an einer Schule angemeldet bist, unterliegst Du auch dann Schulpflicht, wenn Du das 18. Lebensjahr bereits überschritten hast. Wer beispielsweise nach der Realschule eine Ausbildung absolviert hat, war bis zum Abschluss derselben schulpflichtig. Ginge man nach einer Zeit des Arbeitens erneut auf eine Schule, wäre man wieder schulpflichtig.

»Schulpflichtig«, wie Du es vermutlich meinst, bist Du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach kannst Du jeder Zeit den Schulbesuch abbrechen, ohne Gefahr zu laufen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Natürlich gibt es immer Möglichkeiten, die Schule zu beenden, auch wenn man noch schulpflichtig ist.

Gruß Matti

Die Schulpflicht gilt 10 Jahre oder bis zum Erwerb eines Abschlusses.

Die Schulpflicht wird dann in Sekundarstufe II (z. B. Berufsschule) fortgeführt bis zum Abschluss

Edit:

Allerdings beginnt die Schulpflicht bereits mit Abschluss des 6. oder 7. Lebensjahres, mit 18 sollte man also schon "fertig" sein

Die Schulpflicht gilt i.d.R. Bis zum 18. Lebensjahr.