Grenzbebauung / Dachüberstand zum Nachbar?
Meine Garage ist mit Einwilligung des alten Grundstücksbesitzers bis an die Grundstücksgrenze gebaut worden.
Ein neuer Eigentümer baut nun ein neues Haus auf dem Grundstück, mit einem größeren Dachüberstand und Wintergarten.
Wie groß muss mindestens der Abstand ("Freiraum)" zwischen dem Dachüberstand des Nachbarn, bis zu meiner Garage sein.
Ich wohne übrigens in Niedersachsen.
2 Antworten
Das Dacht darf ohne deine Zustimmung überhaupt nicht überstehen.
Naja, in den Städten gibt es ganze Straßenzüge Haus an Haus gebaut.
Bei und auf dem Land darf ein Haus gar nicht auf Grenze gebaut werden. Zwischen drei und fünf Meter Abstand sagt der B-Plan.
Wie der in Deiner Gemeinde ist, kann hier keiner sagern, eine PLZ wurde nicht genannt.
Frage also einfach mal im Bauamt nach.
Viel Glück.