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Das Weisungsrecht eines Bischofs kann sich nur auf Angelegenheiten der Kirche und des Galubens beziehen.

In Sachen einer Impfung geht der Hinweis auf ein vermeintliches Gehorsamsrecht eindeutig zu weit.

Da geht es nicht (nur) um die Gehorsamspflicht eines Diözesanpriesters gegenüber seinem Bischof, die er mal geschworen hat. Es geht hier auch um ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.

Die Vorbildfunktion wurde ja schon angesprochen und er hat ja auch nur "eindringlich appelliert". Und sagen wir es mal so: unsereins hat extrem viel Kontakt mit Menschen. Wer geimpft ist trägt auch weniger Virenlast mit sich und kann so weniger verbreiten. Es ist eine moralische Frage mit selbst gegenüber, ob ich mich und die Menschen, die mich brauchen, schütze oder ob ich mich und sie einem unkalkulierbarem Risiko aussetze. Ein Priester, der das nicht erkennt und anerkennt, hat seinen Job falsch verstanden und sollte besser sofort aufhören!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zur Impfung aufrufen darf der Bischof, natürlich.

Schlecht ist, sich auf das Gehorsamsversprechen zu berufen, denn das gilt hier nicht. Daher war dieser Satz sehr ungeschickt.

Kann er auch nicht durchsetzen, was er weiß, denn sonst würde er den ungeimpften Priestern nicht die Testpflicht auferlegen.

In der Katholischen Kirche gibt es sehr wenige Grenzen, deshalb wundert mich bei denen nichts mehr.

Anständig ist aber, dass sie wenigstens zum impfen aufrufen. Nach dem Mitgliederschwund können sie sich schließlich auch kein Wegsterben der Katholiken durch Corona leisten.