Themenspecial 27. Mai 2022
World Blood Cancer Day
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Gibt es Bestrebungen zu einer Widerspruchslösung?

3 Antworten

In Deutschland gibt es keine staatliche Institution, die für den Auf- und Ausbau von Stammzellspenderdateien zuständig ist. Die Krankenkassen dürfen nach den geltenden Sozialgesetzen die Kosten der Ersttypisierung von Spender:innen nicht übernehmen. Sie sind nur für die Vergütung von Leistungen für eine konkrete Patientin oder einen konkreten Patienten zuständig. Die Ersttypisierungen bei der Neuaufnahme von potenziellen Stammzellspender:innen zählen nicht dazu.

Die Motivation zur Stammzellspende, zur Registrierung als Stammzellspender:in oder zur Geldspende, sowie zur Unterstützung der DKMS erfolgt ausschließlich auf Basis der absoluten Freiwilligkeit. Die DKMS stellt keinerlei Gegenleistung wirtschaftlicher Natur oder sonstige Vorteile für Geldspenden, Stammzellspenden, Registrierungen als Stammzellspender:innen oder die Unterstützung der DKMS in Aussicht.

Hinzu kommen noch viele weitere Argumente, die dafür sprechen, dass sich Stammzellspender:innen bewusst für eine Registrierung entscheiden sollen, dazu zählen Aufklärung, Gesundheitszustand, Datenschutz usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 18:14
Die Krankenkassen dürfen nach den geltenden Sozialgesetzen die Kosten

Das ist ja bescheuert. Das muss man ändern. Das würde sicherlich im Endeffekt viel Geld sparen können.

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Nein. Solche Initiativen gibt es nicht. Das wäre auch technisch nicht machbar.

Sniffyz6  27.05.2022, 15:21

Oh wirklich Sniffyz. Warum denn nicht?

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Sniffyz6  27.05.2022, 15:21
@Sniffyz6

Weil sich dann jeder Bundesbürger typisieren lassen müsste.

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Sniffyz6  27.05.2022, 15:22
@Sniffyz6

Ja. Das stimmt. Vielen Dank für deine Antwort. Du bekommst den Stern.

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guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:28
@Sniffyz6

Weil Sniffyz leider nicht lesen und verstehen kann, redet er so einen Unsinn.

Es geht gerade darum, dass man eine Widerspruchslösung für die Typisierung machen könnte - also etwa: jeder wird mit 16-18 von der Krankenkasse gefragt - wenn er will kann er aber ablehnen sich typisieren zu lassen ...

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Sniffyz6  27.05.2022, 15:30
@guitschee

Weil sich Guitschee die Mächtige nicht richtig ausdrücken kann. Denn in der Frage steht ganz klar Knochenmarkspende.

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guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:32
@Sniffyz6

Vielleicht machst du noch mal einen Deutschkurs, denn genau das steht da nicht, was da steht:

sinnvoll einfach alle zu registieren, die dem nicht explizit widersprechen

Davon mal ab, dass ich explizit "registrieren" hier als Bezug habe: Auch wenn man registriert ist, ist das keineswegs so, dass man spenden muss, man kann immer noch ablehnen.

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Sniffyz6  27.05.2022, 15:33
@guitschee

Das geht nicht und das wäre auch sinnlos. Es besteht kein Mangel an Spendern.

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guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:35
@Sniffyz6

Warum sollte es nicht gehen?

Und warum sollte es "sinnlos" sein:

Noch immer finden viele Erkrankte keinen passenden Spender, weil er nicht registriert ist. Die Chance einen passenden Spender zu finden, würde dadurch um einiges steigen. Jetzt sind 7,8Mio registriert in Deutschland (laut Antwort in einer anderen Frage), bei zum Beispiel 60Mio Registrierungen würde die Chance also schon mal deutlich steigen.

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guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:36
@Sniffyz6

Den hast du in keiner Weise verdient. Dumm rumlamentieren bringt keine Sterne.

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Sniffyz6  27.05.2022, 15:38
@guitschee

Ich bin selbst seit mindestens 25 Jahren als Spender registriert und außer zwei Bestätigungstypisierungen kam nichts. Also so ein großer Mangel scheint nicht zu herrschen.

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Sniffyz6  27.05.2022, 15:40
@guitschee

Du hast nach Meinungen gefragt und ich habe dir meine Meinung dazu gesagt und argumentativ untermauert. Du mußt nicht sagen, dass ich rumlamentiere. Und jetzt will ich meinen Stern. Du hast es versprochen.

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guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:29

Natürlich wäre es möglich. Dafür könnte man leicht eine gesetzliche Grundlage schaffen, es widerspräche auch, m. E. nicht dem Grundgesetz.

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guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:36
@Sniffyz6

... Du hast das mit dem "Widerspruch" immer noch nicht verstanden, richtig?

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Sniffyz6  27.05.2022, 15:41
@guitschee

Du kannst keine Rechtsgrundlage für eine Körperverletzung schaffen.

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Nein, das geht rechtlich nicht.

Man kann niemanden dazu verpflichten Knochenmark zu spenden, wenn dieser das nicht möchte. Das wäre Körperverletzung, wenn es gegen den Willen des "Spenders" geschehen würde.

guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:24

Es würde nicht gegen den Willen passieren.

Wobei es sicherlich eine Art unter Druck setzen wäre, wenn man Leuten sagen würde: entweder ihr spendet, oder jemand anderes stirbt...

Aber mir geht es hier nicht um den Eingriff dann, sondern wirklich um die Registrierung, warum nicht einfach jeden registrieren (Kosten dafür von Krankenkasse/Bund bezahlen lassen)? Der kann dann im Zweifel ja immer noch ablehnen.

Auch wenn jetzt bei mir zum Beispiel jemand eine Spende bräuchte, dürfte ich ja weiterhin ablehnen....

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guitschee 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:30
@guitschee
sondern wirklich um die Registrierung, warum nicht einfach jeden registrieren

Bis halt auf die, die dem von vorneherein widersprechen. Darum, meine Bezeichnung "Widerspruchslösung".

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