Gewinnvortrag buchen
Hallo, kurze Frage wenn ich den Gewinnvortrag einer AG buche, mache ich das ja ganz zum Schluss, also nachdem der Vorstand über seine 50% entschieden hat und ich die satzungsmäßigen RL gebildet habe. Meine Frage ist nun:
Buche ich dann: Gewinnvortrag an Jahresüberschuss oder gleich Gewinnvortrag an Bilanzgewinn?
mfg Keksever
4 Antworten
Der Jahresüberschuss gilt erst nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung als verwendet.
In der Schlussbilanz bleibt der Jahresüberschuss also so stehen. Bei der Eröffnung des neuen Wirtschaftsjahres, da wird dieser Jahresüberschuss als Gewinnvortrag vor Verwendung gebucht. Gegenkonto Saldenvorträge Sachkonten i.d.R. Konto 9000.
Dann erfolgt mit dem Beschluss die Verbuchung auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern vor Verwendung. Gegenkonto Gewinnvortrag vor Verwendung.
Ein Konto Jahresüberschuss existiert überhaupt nicht. Das kann also auch nicht bebucht werden. Der Jahresüberschuss wird ja entweder gemäß Bilanzvergleich wie in § 4 Abs. 1 EStG ermittelt oder ist der Saldo des GuV-Kontos, dass ja über die Bilanz abgeschlossen werden muss.
Stell die Frage mal bei www.finanzfrage.net. Das ist ein Ableger von diesem Portal. Dort sind Experten.
Dein Gewinnvortrag ist der Jahresüberschuss.
Nehmen wir mal an, die AG macht einen Jahresgewinn von 5.000.000€
Davon wird die Dividende, andere Rücklagen und sonstige zusätzliche Aufwendungen abgezogen (Bsp. 4.000.000€)
Dann hast du noch eine Millionen euro übrig (den rest des Bilanzgewinns, also deinen Gewinnvortrag von dem Vorjahr) Diesen Gewinnvortrag verbuchst du dann in dein Eigenkapital des neuen Jahres
Das EK wird dann am ende des Jahres abgeschlossen und in die Bilanz
Man kann es nur über das EK verbuchen, sonst nicht.
Ja das ist doch klar aber wenn du m Jahr 12 einen Gewinnvortrag von 10.000 aus dem Jahr 11 hast und einen Jahresüberschuss von 30.000. Dann wird erst der Verlustvortrag verrechnet den es nicht gibt dann die gesetzlichen RL... und ganz zum Schluss werden die 10.000 auf dem verbleibenden Jahresüberschuss gerechnet.
Der Gewinnvortrag kommt ganz am Anfang!
Jahresüberschuss (30.000€)
+ Gewinnvortrag (Vorjahr/10.000€)
+ Entnahmen aus
1. Kapitalrücklage
2. Gewinnrücklagen
- weitere gesetzliche Rücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- Dividende
- Einstellungen in andere Rücklagen
- zusätzlicher Aufwand
= Gewinnvortrag
Jou - hier sind so viele H4-ler, die bestimmt jeden Tag bei irgendwelchen AGs Rücklagen und Gewinnvorträge buchen...
Du solltest das einen Fachmenschen fragen. Steuerberater wäre eine gute Idee.
Wenn du einen Gewinnvortrag aus dem letztes Jahr hast nicht. Der wird erst am Ende verrechnet und muss dann gebucht werden.