Geschichte 1939-1945?

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Volltext Erlaß über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet Barbarossa und über besondere Maßnahmen der Truppe [Kriegsgerichtsbarkeitserlaß], 13. Mai 1941 / Bayerische Staatsbibliothek (BSB, München) (1000dokumente.de)

Der gesamte Abschnitt lautet richtig

Behandlung von Straftaten feindlicher Zivilpersonen.
1. Straftaten feindlicher Zivilpersonen sind der Zuständigkeit der Kriegsgerichte und der Standgerichte bis auf weiteres entzogen.
2. Freischärler sind durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen.
3. Auch alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen gegen die Wehrmacht, ihre Angehörigen und das Gefolge sind von der Truppe auf der Stelle mit den äussersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzukämpfen.
4. Wo Massnahmen dieser Art versäumt wurden oder zunächst nicht möglich waren, werden tatverdächtige Elemente sogleich einem Offizier vorgeführt. Dieser entscheidet, ob sie zu erschiessen sind.
Gegen Ortschaften, aus denen die Wehrmacht hinterlistig oder heimtückisch angegriffen wurde, werden unverzüglich auf Anordnung eines Offiziers in der Dienststellung mindestens eines Bataillons-usw.-Kommandeurs kollektive Gewaltmassnahmen durchgeführt, wenn die Umstände eine rasche Feststellung einzelner Täter nicht gestatten.
5. Es wird ausdrücklich verboten, verdächtige Täter zu verwahren, um sie bei Wiedereinführung der Gerichtsbarkeit über Landeseinwohner an die Gerichte abzugeben.
6. Die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen können im Einvernehmen mit den zuständigen Befehlshabern der Luftwaffe und der Kriegsmarine die Wehrmachtgerichtsbarkeit über Zivilpersonen dort wieder einführen, wo das Gebiet ausreichend befriedet ist.
Für das Gebiet der politischen Verwaltung ergeht diese Anordnung durch den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

Letztendlich wurde die Ermordung von Zivilisten durch Soldaten erlaubt.

Du hast ein "Für" und ein "nicht" zu viel.

der satz ist nicht vollständig. Wahrsheinlich folgt ein Doppelpunkt und dnn werden die Kategorien von Personen genannt, die der Zuständigkeit nicht entzogen sind...

oder du hast wo beim Abschreiben einen Fehler gemacht.

Das ist kein vollständiger Satz - hiernach müsste eine Aufzählung derjenigen Straftaten oder Zivilpersonen folgen, die unter diesen Erlass fallen.

Gemeint ist aber wahrscheinlich, dass gewisse Straftaten (vermutlich Verrat etc.) der Militärgerichtsbarkeit bzw. Standgerichtsbarkeit und nicht der Zivilgerichtsbarkeit unterworfen werden oder sind. Hier geht es darum, mit Menschen „kurzen Prozess“ machen zu können - das ist jedenfalls meine Vermutung…

Siehe die korrigierte Form im Beitrag von Mugua.

Dieser Satz bedeutet: "Feindliche Zivilpersonen" können nicht von Kriegs- oder von Standgerichten abgeurteilt werden, wenn sie Straftaten begehen.

Nein, da dein Satz keinen Sinn ergibt.

Der steht so aber auch nicht im Erlass. Da steht:

Straftaten feindlicher Zivilpersonen sind der Zuständigkeit der Kriegsgerichte und der Standgerichte bis auf weiteres entzogen.
ChrisGE1267  05.10.2023, 15:26

Das macht auf jeden Fall mehr Sinn…

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