Wird die Erstkorrektur der Masterarbeit mit eingerechnet bei der Bewertung?
Hallo,
ich hätte da eine Frage bzgl. der Bewertung der Masterarbeit: Es ist normalerweise üblich, dass man die Masterarbeit vor der Endabgabe einmal seinem Professor abgibt, damit er mal drüberliest und seine Verbesserungsvorschläge angibt. Wenn man diese ausbessert wird die Arbeit gedruckt, gebunden und schließlich zum Bewerten an die beiden Gutachter abgegeben. Nun hat mir mein Professor gesagt, dass er die Bewertung meiner Erstabgabe bei ihm (zum Korrekturlesen, nicht Endabgabe!) in die Bewertung meiner Masterarbeit mit einberechnet, weshalb eine 1 bei ihm für mich nicht mehr infrage kommt (obwohl er die fertige Fassung noch nicht einmal gelesen hat). Erst einmal wusste ich nicht, dass das in die Bewertung einfließen soll und zum Anderen würde dann ja niemand seine Arbeit dem Professor zum Korrekturlesen geben. Es sollte doch nur die Endfassung zählen, die bei der Deadline abgegeben wurde, oder nicht?
Ist das überhaupt so rechtens?
2 Antworten
Also die Abschlussarbeit vor der eigentlichen Abgabe schon mal zu korrigieren, ist mir komplett neu. Üblich ist das definitiv nicht. Bewertet wird auch eigentlich nur das, was Du final abgibst. Deine Endversion, sonst nichts (zzgl. Präsentation, sofern es sowas bei Euch überhaupt gibt).
Puh, das kann man so leicht nicht beantworten.
Die erste Frage ist immer, hat man diese Aussage denn schriftlich? Andernfalls steht Aussage gegen Aussage und ich sag mal so, da verliert der Student in der Regel.
Zweite Frage ist, welche Konsequenz könnte das nach sich ziehen. Du wirst die Arbeit eventuell nochmal ganz neu bei einem anderen Prof machen müssen. Du verlierst zum einen also Zeit und zum anderen könnte der neue Prof Dich im Rahmen der Regeln sehr streng bewerten, weil die "Best-Buddys" sind. Will man das Risiko eingehen?
Wenn man es meldet, sollte man es eher frühzeitig machen. Macht man es erst nach der Bewertung, wird man sich bei einer schlechten Bewertung immer dem Vorwurf aussetzen lassen müssen, dass man dem Prof nur eins auswischen will.
Nein, das hat er mir hinter verschlossener Tür gesagt. Allerdings habe ich mehreren Leuten das per Mail mitgeteilt, was er gesagt hat. Und da hat man ja einen Zeitstempel und könnte das so zeitlich nachvollziehen und nachweisen. Ist das eine Möglichkeit?
Ich finde es ehrlich gesagt ein absolutes Unding wie das hier gehandhabt wird von meinem Prof! Nicht nur, dass ich nichts davon wusste vor Abgabe, sondern auch, dass das nicht einmal ein offizielles Bewertungsverfahren ist!
Es bleibt ja trotzdem bei Aussage gegen Aussage, auch wenn Du es irgendwem per Mail geschickt hast. Ein Beleg ist das ja nicht.
Profs sind in einer sehr mächtigen Position. Wie sonst auch, gibt es viele gute aber eben auch schwarze Schafe. Ich an Deiner Stelle würde mir überlegen, ob es den Ärger Wert ist oder ob nicht lieber ein Augen zu und durch angebracht sein könnte. Noten sind bei anschließender Bewerbung in der Regel nicht so wichtig, wie viele denken.
Ok, angenommen ich melde es. Ist es dann wirklich so, dass ich die Arbeit komplett neu machen muss? Wenn ja, muss ich dann wieder bei 0 anfangen und Ergebnisse generieren oder bloß den schriftlichen Teil neu machen? Geht nicht vielleicht einfach eine Neubewertung bei einem Prof an z.B. einer anderen Uni?
In der Regel wechselt man mit dem Prof auch das Thema, da Profs natürlich Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Forschungsschwerpunkt wünschen. Deine Arbeit ist ja, so vermute ich mal, bereits angemeldet und Du bist daher mitten im Versuch bei diesem Prüfer (Prof). Diesen mittendrin zu wechseln, hatte ich bisher nie, und abzubrechen kenne ich nur bei schwereren Krankheiten.
Wie gesagt, ich würde mir an Deiner Stelle fragen, ob es den ganzen damit verbundenen Ärger Wert ist.
Genau. Angemeldet ist sie schon und auch schon abgegeben. Das Kolloquium habe ich auch schon geleistet. Ich warte jetzt nur noch auf meine Note.
Was kann man denn sonst tun? An wen soll ich mich wenden? AstA oder so?
Das würde ich mir als Betreuer nie antun.
Ich bespreche die Arbeit bzw. Probleme mit den Kandidaten, so oft es eben nötig ist.
Vorab schau ich mir möglichst früh im Arbeitsprozess eine Leseprobe an. Je nach Arbeit ggf. auch eine Zweite, z.B. aus der Ergebnisdarstellung bei empirischen Arbeiten. Graphiken und Tabellen bespreche ich und diskutiere verschiedene Darstellungsoptionen und Möglichkeiten der Auswertung etc.
Aber lesen werde ich das Ganze nur einmal.
Am Ende muss auch klar sein dass es die Abschlussarbeit des Kandidaten ist und ich nicht meinen eigenen Mist korrigiere.
Auch wenn es nicht Gegenstand der eigentlichen Bewertung ist, kann ich nicht ausschließen dass ich bei der Benotung dann auch einfließen lasse, wie viel Mühe mir die vorgelegte Arbeit gemacht hat. Das ist besonders dann der Fall, wenn ich mehrfach auf einen Fehler hinweise und am Ende ist der immer noch so drin. Das ist nicht hilfreich für die Endnote.
Genau das ist ja eben nicht passiert. Es wurde sich nur ein einziges Mal angeguckt, nicht unterschiedliche Abschnitte mehrfach. Es wurde auch nicht "derselbe Fehler" mehrfach korrigiert. Am Anfang hätte sich, als Teil einer Modulnote, die Einleitung durchgelesen und ggf. korrigiert werden müssen. Dies wurde versäumt, um mir jetzt am Ende negativ angemerkt zu werden. 90% der Korrekturanmerkungen waren ohnehin nur sprachliche Sachen im Englischen und nichts inhaltlich-wissenschaftliches.
Das habe ich mir nämlich schon gedacht, weil in der Prüfungsordnung nichts davon steht, dass eine Erstkorrektur mit eingerechnet wird. Was rätst du mir denn, wie ich damit umgehen soll? Soll ich das dem Prüfungsausschuss melden? Wenn ja, besser bevor oder nachdem ich die Masterarbeitsnote bekommen habe?