Garantieanspruch bei Adidas Schuhen?
Hallo, Mein Sohn hat sich Ende Januar 2017 die Adidas NMD R1 PK für 180,- € gekauft. Er ist immer sehr pfleglich mit den Schuhen umgegangen. Seit gestern hat der eine Schuh oberhalb ein Loch, leicht aufgeribbelt. Ich schickte ihn mit den Schuhen und Kassenbeleg in die Stadt um das zu reklamieren. Man hat ihn abgespeist mit den Worten, die Schuhe sind zu klein, daher kommt das, kein Grund zur Reklamation. Die passen aber, er stößt nicht vorne an und das Loch ist viel weiter oben auf dem Fuß. Hat man denn generell auf sowas Garantie? Werde versuchen heute noch mal hin zu fahren und lasse mich nicht so einfach abspeisen. Trotzdem hat ja vielleicht noch einer einen Tipp für mich Danke
2 Antworten
Wie für alle anderen Artikel auch, hat man in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Schaden auftritt - wie hier ein offensichtlicher Materialfehler - dann wird davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.
Nochmal in den Laden gehen und nicht abwimmeln lassen. Wie die dazu kommen, dass der Schuh zu klein wäre, ist deren Problem und nicht eures. Schuhe sind zum Tragen da und fertig.
Wenn die da weiter rumzicken, würde ich immer etwas lauter sprechen (nicht schreien), und zwar so laut, dass es auch die anderen Kunden mitbekommen - meistens hilft das schon etwas. ;)
Ich habe von "etwas lauter sprechen" geredet und nicht von Brüllen.
Verschleiß ist von der adidas-Garantie ausdrücklich ausgenommen.
http://www.adidas.de/hilfe/welche-garantie-erhalte-ich-auf-meine-produkte.html
Jetzt wäre es hilfreich, zu wissen, um was für ein "Loch" es sich handelt und wie lange das bereits da ist. So ein Loch kommt ja nicht von heute auf morgen.
Was hat die Adidas-Garantie denn mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung zu tun?! Um die kommt man nicht herum - da kann man in Garantien und AGB sonstwas schreiben. Außerdem hat der Käufer einen Vertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller Adidas..... Man wendet sich immer an seinen Vertragspartner und an niemanden sonst.
Lies mal den Link.
Aber ich will mal nicht so sein:
"Wenn du ein Produkt, das du in einem unserer Stores gekauft hast, aufgrund eines Qualitätsproblems zurückgeben möchtest, musst du es an einen unserer Stores in deinem Land zurückbringen. Unsere Mitarbeiter nehmen den Schaden unter die Lupe. … Wir können keine Rückerstattung für Produkte gewähren, die aus anderen Gründen beschädigt wurden, einschließlich durch Fahrlässigkeit, falsche Verwendung oder Verschleiß. Wir können keine Erstattung leisten, wenn das Produkt nicht in unserem Onlineshop oder einem unserer offiziellen Stores gekauft wurde."
Ich will auch mal nicht so sein, ich bin nämlich etwas detailverliebt:
"Wenn du ein Produkt, das du in einem unserer Stores gekauft hast, aufgrund eines Qualitätsproblems zurückgeben möchtest, musst du es an einen unserer Stores in deinem Land zurückbringen.
Karstadt, Foot Locker, Runners Point & Co. sind damit nicht gemeint, sondern die Stores, die Adidas selbst betreibt.
Und selbst das ändert nichts an der glasklaren Gesetzeslage, denn Adidas-Stores sind mitnichten exterritoriales Gebiet und es gilt auch in diesen deutsches Recht.
Ja, Rumbrüllen hilft - um sich lächerlich zu machen und gegebenenfalls ein Hausverbot erteilt zu bekommen.