Gab es in Deutschland ein Hexereiverbot?
Gab es in den deutschen Staaten auch ein offizielles Verbot der Hexerei? Oder hatte man die Hexenverfolgung einfach durchgesetzt, da die Kirche ja eh Macht hatte und es den päpstlichen Erlass, zusammen mit den Anweisungen Heinrich Kramers gab?
3 Antworten
Entgegen viel zu hörender Gerüchte ging die Hexenverfolgung nicht von der Kirche aus. Der Herr Kramer war zwar Geistlicher, aber wurde von der kirchlichen Obrigkeit zwangsversetzt.
"Deutschland" gab es in der frühen Neuzeit noch nicht - es gab zwar das "Heilige Römische Reich deutscher Nation", aber das hatte wenig zu sagen. Ob in einzelnen Teilstaaten die Hexerei explizit gesetzlich verboten war, bin ich aber überfragt.
Ja, der werte Herr Kramer hatte da ja einen ziemlichen Alleingang hingelegt. Kranker Typ war das.
Ich glaube es gab ein offizielles Hexereiverbot oder so etwas Ähnliches. Zumindest wusste jeder was ihm oder ihr blüht wenn er bei Irgendwas erwischt wird das auch nur entfernt in diese Richtung geht. Aber wirklich ausfürlich habe ich mich damit nicht beschäftigt. Ich habe vieleicht 2-3 Dokus darüber gesehn, was mir noch einfällt ist der Hexenhammer, den Begriff kannst du mal googeln ;-)
Danke aber den Hexenhammer kenne ich. Auch den Verfasser und die Geschichte der Hexenverfolgung.
Ich weiß daß es in Großbritannien ein Verbot der Hexerei gab, das erst 1951 aufgehoben wurde. Würde mich nur mal interessieren ob es das in deutschen Ländern auch gab.
Meines Wissens gab es wohl tatsächlich einen Straftatbestand der Hexerei, des Schadenzaubers.
Daß es Deutschland als geeinten Staat nicht gab sondern das HRRDN, weiß ich.