G9: Auslandsjahr nach der 11. Klasse möglich?

2 Antworten

Hallo Sassi

Deine Idee, einen Schüleraustausch nach der 11. Klasse zu machen, ist etwas ungewöhnlich, sollte aber machbar sein. Dazu muss man die Bedingungen wissen:

  1. In den Schulgesetzen aller Bundesländer ist vorgesehen, dass Du Dich für ein Auslandsjahr beurlauben lassen kannst. Voraussetzung ist aber, dass das Auslandsjahr deinen Schulerfolg nicht beeinträchtigen und nicht in der Schlussphase vor dem Abitur liegen darf.
  2. Die konkrete Ausgestaltung dieser Grundsätze ist in jedem Bundesland allerdings anders. In jedem Falle hat Deine Schule eine wichtige Rolle, da sie beurteilt, ob Du beurlaubt wirst.
  3. Sehr wahrscheinlich kannst Du die Beurlaubung erhalten, wenn Du das Auslandsjahr zusätzlich einschiebst, also danach noch zwei Jahre in Deine Schule gehst.
  4. Außer der Schule in Deutschland muss der Schüleraustausch auch vom Gastland her möglich sein. Dazu muss man wissen, dass es für manche Länder und Programme Altersgrenzen gibt. Die wichtigste Grenze gilt für das USA Classic Programm, bei dem Du in den USA in eine öffentliche Schule gehst und in einer Gastfamilie lebst. Bei diesem Programm darf man nicht älter als 18 Jahre sein.
  5. Zum Vorgehen: Du solltest im ersten Schritt mit Deiner Schule sprechen. Im Anschluss alles Weitere mit Deiner Austausch-Organisation.
  6. Die Auswahl der Austausch-Organisation Insgesamt gibt es auf dem deutschen Markt rund 50 seriöse Anbieter. Da die Austausch-Organisation wichtig ist, solltest Du das systematisch angehen. Bewährt hat sich, in Schritten vorzugehen: 1) Du klärst mit Deiner Schule die Rahmenbedingungen für die Beurlaubung und überlegst nach dem Gespräch mit Deiner Schule, was Dir wichtig ist 2) Du recherchierst zuerst breit. Dabei muss man darauf achten, dass man nur solche Anbieter in den Blick nimmt, die sowohl seriös als auch leistungsfähig sind. Im Internet findest Du eine gute Übersicht in der Anbietersuche auf dem SchülerAustausch-Portal (schueleraustausch-portal.de/organisationen). 3) Das persönliche Gespräch mit den Austausch-Organisationen. Dafür gibt es die bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen der gemeinnützigen Stiftung Völkerverständigung, die nur qualifizierte Anbieter zulässt. Orte und Termine: aufindiewelt.de/messen. Der Eintritt ist frei.

 Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2001 beschäftige ich mich mit dem Thema

Sasssiii2001 
Fragesteller
 09.07.2018, 09:42

Wow vielen lieben Dank für diese sehr ausführlich Antwort! Mit Austausch Organisationen kenne ich mich eigentlich schon ziemlich gut aus, weil ich mich damit schon fast 2 Jahre beschäftige, ich werde wahrscheinlich Rotary als Organisation wählen! Vielen lieben Dank für die Antwort, das klingt prima, so werde ich es machen!

0

"ist es rechtlich überhaupt möglich"

Mir ist kein Gesetz bekannt, welches es einem verbietet, einen Auslandsaufenthalt innerhalb einer bestimmten Jahrgangsstufe zu absolvieren.
Es erscheint nur ein wenig unlogisch (Zielgerade und so), deswegen ist es vielleicht etwas unüblich.


Sasssiii2001 
Fragesteller
 09.07.2018, 09:40

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

0