Für minderjährige Tochter Erbschulden in Deutschland ausschlagen. Aber Polen verlangt eine Genehmigung vom Familiengericht?

1 Antwort

Das ist nicht unbedingt mein Spezialgebiet, aber meines Wissens richtet sich die Frage nach einer familiengerichtlichen Genehmigung, auch wenn es um eine Erbschaft geht, hier nach deutschem Recht und nicht etwa wie das Erbrecht nach polnischem. Denn es dürfte in Sachen Internationales Privatrecht als familienrechtliche bzw. kindschaftsrechtliche Frage zu qualifizieren sein. Daher dürfte das polnische Gericht irren, wenn es eine Genehmigung verlangt, die vielleicht im polnischen Familienrecht vorgeschrieben ist, aber nicht im deutschen in diesem konkreten Fall. Aber das ist eine recht schwierige juristische Frage, die man von hier aus nicht klären können wird. Das polnische Gericht sollte die Rechtsgrundlage nennen.