Fünf Deutsch und Latein?


14.05.2024, 16:11

Er ist in der 10. Klasse und schreibt gerade die ZP10.

2 Antworten

Vor zwei Monaten nach DE gezogen und somit kein Muttersprachler.

In dem Fall müsstest du doch Notenschutz und DAZ-Unterricht (Deutsch als Fremdsprache) haben! Dann können dir zwar "Scheinnoten" gegeben werden, aber nach 2 Monaten, darf die Benotung normalerweise nicht stattfinden. Zumindest nicht so, dass du deswegen sitzen bleiben musst.


Ivi76400 
Beitragsersteller
 14.05.2024, 17:48

Ich habe noch ein paar Fragen?

Ivi76400 
Beitragsersteller
 14.05.2024, 19:22
@Linuel

Wo kann ich das alles nachlesen...

Ivi76400 
Beitragsersteller
 14.05.2024, 19:23
@Ivi76400

Aber was fuer einen Abschluss bekommt man dann, wenn Deutsxh nicht bewertet werden kann

Linuel  14.05.2024, 19:27
@Ivi76400

Je nachdem in welchen Bundesland du lebst, stehen dir unterschiedlich lange Zeiträume an "Schutz" zu. In Hessen ist es z.B. 2 Jahre, die du den DAZ Unterricht besuchen darfst und daher auch einen besonderen Schutz hast. Natürlich darfst du auch an den normalen Prüfungen teilnehmen, wenn du dich bereit fühlst. Aber einen einmal bestandenen Abschluss darfst du kein zweites mal machen! Also wenn er jetzt nur mit 4ern abgeschlossen wird, wäre das nicht ideal!
Daher lass dich mal bei der Schule beraten! Oder vom Schulamt, wenn die Schule sich da nicht auskennt.

Ivi76400 
Beitragsersteller
 14.05.2024, 17:11

Es ist so. Er spricht Deutsch, aber er hat es ueber Google und Fernsehen gelernt. Zaehlt das auch? Nicht das ich etwas Falsches sage...wo kann ich das nachlesen oder auf welchen Paragraphen kann ich mich beziehen?...haben Sie evtl. Eine Rufnummer?

Ivi76400 
Beitragsersteller
 14.05.2024, 17:08

Sehr hilfreich!

Kommt auf das Bundesland an.

In Bayern kann man es soweit ich weiß nicht ausgleichen.

(Falls es jemand besser weiß, gerne berichtigen)


DrSommer420  14.05.2024, 16:14

Nein. Zwei fünfen ist ein nicht bestandenes Zeugnis und man muss die Klasse wiederholen