frau hat video gemacht wie ich zu schnell fahre: kann sie mich damit erfolgreich anzeigen?
ich bin mit dem motorrad zu schnell gefahren ca 70 im 50 er und eine frau hat das gefilmt und dann geschimpft, dass sie mich jetzt anzeigt. was erwartet mich jetzt?
5 Antworten
In der Regel nicht, da ihre Kamera die Geschwindigkeit nicht gut wieder gibt.
Und man nur schwer herausfinden kann wie schnell Du tatsächlich gefahren bist. Sollte was kommen leg aus dem genannten Grund wiederspruch ein und in 2 Jahren ist es dann eh verjährt.
Ja, wird aber schwierig, Einspruch und es muss eh alles überprüft werden. Notfalls bei E-bay das Motorrad reinstellen und sagen jmd. ist probe gefahren.
letzteren Ratschlag würde ich nicht geben, weil da könnte man schon an Strafvereitelung denken. Ein Glück, dass es hier bloß um eine Ordnungswidrigkeit geht.
Klingt nach der weiblichen Form des Anzeigenhauptmeisters. Kommt drauf an ob du in dem Video eindeutig identifizierbar bist. Einfach beten, dass nichts kommt. Ich als Fahrschüler finde trotzdem du solltest dich an Tempolimits halten.
Selbst, wenn er identifiziert werden könnte, würde das nichts über die Geschwindigkeit aussagen.
Nein kann sie nicht , da sie nicht vorweisen kann wie genau schnell du gefahren bist , alleinige Sicht das du angeblich zu schnell gefahren bist reicht nicht aus , man braucht schon ein Messgerät in irgend einer Form . Mach dir kein Stress da kommt Nix
Nein wenn sie ein Video ohne dein Einverständnis macht hat sie sich selbst strafbar gemacht
Nein. Als Beweis von Solchen Dingen, dürfen Videoaufnahmen angefertigt werden. Ist zumindest bei Straftaten so
Meine Antwort war darauf bezogen, dass sie sich angeblich strafbar gemacht hat.
Es wird wahrscheinlich nichts wesentliches sich ergeben, aber es kann sein, dass du genauso ein Bußgeld bezahlen musst, als wenn du geblitzt worden wärest, Punkte in Flensburg inklusive.
Man kann mit aufwendigen Verfahren die Geschwindigkeit auch aus einem Video ermitteln. Die Frage ist, ob das wer macht, und das glaube ich nicht.