Finanziertes Haus vererben?

5 Antworten

Ihr könnt beide ein Testament machen.

Da können dann solche Sachen geregelt werden

Solange dein Mann noch lebt- kann er überhaupt nichts vererben. Natürlich kann er sein Testament so schreiben, wie er will.

Wenn er dann vor dir stirbt- tritt sein Testament in Kraft, die Erben erben natürlich auch die Schulden- oder können sich überlegen das Erbe auszuschlagen. Als Witwe steht dir, ebenso wie den gemeinsamen Kindern ein Pflichtteil gegenüber den Erben zu - welches einzufordern ist. Zustimmen muss beim Testament niemand- außer es wäre ein gemeinsames Testament, die Form muss gewahrt sein.

Denkt man allerdings über ein solches Testament nach - stellt sich mir die Frage, warum man sich nicht scheiden lässt.

Geht es jetzt darum, dass dein Mann seinen Halbanteil bereits zu Lebzeiten an seine Kinder übertragen will - muss die Bank mitspielen- wenn er aus dem Darlehen raus will. Dann ist eine Schenkungsurkunde beim Notar zu. Inwieweit du zustimmen musst- kommt auf euren Kaufvertrag und euer gemeinsames Vermögen an.

"Kann mein Mann seine Hälfe nur an seine Kinder aus der Vorehe (wir haben auch noch zwei gemeinsam) vererben (z.B. mit Beglaubigung beim Notar/Rechtsanwalt)?"

Ja, aber die zwei anderen können halt ihren Pflichtteil als Ausgleich fordern.

Bank muss nicht zustimmen, falls der Fall der Vererbung eintritt müssen die Erben halt den Schuldenanteil mit übernehmen


Willwissen21 
Fragesteller
 08.05.2021, 12:32

Danke, es geht mir nur um die Gerechtigkeit. Alle Kinder sollen gleich behandelt werden.

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Ihr steht beide im Grundbuch, damit seit ihr erst mal besitzer. Wenn einer stirbt gilt - wenn kein Testament - die gesetzliche Erbfolge. Kinder der ersten Ehe erben dann 50%, du den rest.

Klar kann auch ein haus mit Schulden vererbt werden - die Schulden sind ein Teil des Erbes. Die Bank wird dann entweder Geld haben wollen um das auszulösen, oder der Kredit kann ggf. übertragen werden. Die Bank kann dem Erbe auch erst mal nicht wiedersprechen, sie kann nur ihr Geld fordern.

Die Kinder könnt ihr nur bedingt aus dem Erbe raus lassen. Mit einem Testament könntet ihr festlegen, dass du im Todesfall erst mal alles bekommst. Die Kinder können aber immer! ihren Pflichtteil fordern! Das ist die Hälfte vom Normalen Teil und kann nicht verweigert werden. Dann müsset das Haus verkauft werden (denn Pflichtteil kann nur mit Geld beglichen werden, nicht mit Gegenständen).

Macht es nicht so kompliziert, das gibt später nur Streit!

Dein Mann kann vererben an wen er will. Es ist sein Testament, da kann ihm niemand reinreden, auch du nicht. Und die Bank gleich 3mal nicht!

Das Testament kann man beim Notar machen und dann beim Nachlassgericht hinterlegen, was sinnvoll ist, da es später dann schwierig ist, es anzufechten.