Filme in Kneipe/Bar vorführen?
Der Betreiber einer Fußballkneipe denkt darüber nach moderne Filmklassiker wie z.B. "Pulp Fiction" in seiner Kneipe auf Großbildleinwand vorzuführen. Ich habe schonmal in den Verleihkatalog von Warner gesehen und mich über Preise informiert.
Braucht der Kneipenbetreiber noch weitere Genehmigungen, oder sind die Rechte zur Vorführung mit der Verleihgebühr geklärt? Zur Info: Natürlich keine nomalen Videotheken-Verleihpreise - da geht's um 100,-- Euro pro Tag...
Was muss beachtet werden?
6 Antworten
http://www.gema.de/musiknutzer/formularschnellsuche/
hier nachschauen, ggf. auch anrufen und sich informieren! Achtung - die Anmeldung und Lizenzholung stellt eine Holschuld dar. Im Falle des Nichtbefolgens, bzw. Nicht-Anmeldens und illegalen Veröffentlichens steht der Tatbestand des Vorsatzes im Raum. Hier gibt es bereits Grundsatzurteile zum Thema Urheberrecht, Recht auf Geistiges Eigentum. Die Urheber/Erzeuger von Ton- und Bildträgern haben einen Eigentumsvorbehalt, den sie gegen Lizenznehmung einzeln oder pauschal abtreten. Als Privatmann bleibt man hiervon leider meist unberührt, da die Rechtsverfolgung zu aufwendig ist. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht dies anzumelden. Ich würde eine Veranstaltung jedenfalls nicht illegal durchführen. Man hat soviele gute "Freunde" die einen leicht in Pfanne hauen und ihren Spaß dabei haben! Nehmen Sie Eintritt, dann kommen die Kosten wieder raus. Schließlich ist nix wert was nix kost! Andere leben schließlich davon - daran muß man hier auch denken!
Die Filmvorführung soll keinesfalls illegal stattfinden. Lt. Warner verlangt die GEMA einen Pauschalbetrag in Höhe von € 8,40 pro Filmvorführung.
Ich habe Warner jetzt angeschrieben und um Infos zu unserem speziellen Fall gebeten. Bin gespannt.
Du musst die GEMA informieren und dieses vorhaben anmelden das sind schnell n paar Tausender im Jahr die du hinlegen musst. Überlege es Dir gut ob sich das wirklich Lohnt, du müsstest ja mit diesem vorhaben mehr Kunden ziehen damit diese mehr Umsatz machen. Das ist Riskant und lohnt sich meistens nicht wirklich. Die GEMA hilft dir bei diesem Vorhaben gerne weiter.
Warner z.B. gibt einen Pauschalbetrag pro Filmvorführung in Höhe von € 8,40 an - das sieht bei Konzerten weitaus schlechter aus.
Ist der Verleiher nicht der Urheberrechts-Inhaber? Von dem hast du doch dann durch die Ausleihe die Genehmigung zur Vorführung. Für nichtöffentliche Vorführungen bräuchtest du ja nur eine Kauf- oder Leih-DVD nehmen und müsstest nicht zu Warner gehen.
Danke für den Link - sehr informativ.
Mittlerweile habe ich von Warner eine Antwort bekommen:
Vorführungen in Kneipen u.ä. wurden bislang strikt abgelehnt, die Lizenz KONNTE für diesen Zweck also nicht erworben werden (nur erschummelt). Das soll sich aber 2009 ändern, allerdings unter der Voraussetzung, dass für die Filmvorführung nicht außerhalb der Gaststätte geworben wird, was natürlich einigermaßen ungünstig ist.
Danke!
Achtung: Die GEMA ist schlimmer als eine Heuschreckenplage. Deswegen sind auch 2014 die Gebühren für Sky-Bundesliga von rund 400 auf fast 1000 € gestiegen. Man hat einfach jeden Spieltag als´Veranstaltung deklariert. Seitdem ist Sky sogar in Schieflage gekommen und wirb ewig mit Sonderangeboten.
bei der stadt gema gebühren, oder wie die heissen, müssen wir in unserer kneipe auch für jede veranstaltung blechen
Das weiß ich nicht. Frag doch den Betreiber, der es verleiht. Der muß sich damit ja auskennen!
Nein, hast Du z.T. falsch verstanden. Der Film wird nicht zur privaten Nutzung in der Videothek geliehen, sondern offiziell beim Verleiher (Warner etc.), der mit dem Verleih des Filmes die Lizenz für eine öffentliche Vorführung zu einem bestimmten Termin an einem bestimmten Ort vergibt. Dort gibt es aber noch Unterschiede, ob gewerblich, nicht-gewerblich etc.
Ich hab noch was gefunden:
Die Verleihfirmen besitzen ... das alleinige und ausschließliche öffentliche Vorführungs- und Wiedergaberecht nach §.. . Eine öffentliche Wiedergabe von Filmwerken ist stets nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Rechteinhabers, also des Verleihs, zulässig.
http://www.vdfkino.de/verwertung/Merkblatt-Verwertung.pdf
Damit sieht es aus, als würden keine weiteren Kosten anfallen.