Feststellungsprüfung Türkisch schreiben (Abitur) zweite Fremdsprache Bremen?

3 Antworten

Es kann sein, dass du hier etwas verwechselst... Also:

Die Anrechnung der Muttersprache als Fremdsprache -als Kind nichtdeutscher Eltern- ist grundsätzlich möglich. Dafür bedarf es einer Feststellungsprüfung in der jeweiligen Sprache.

Die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht in der Sekundarstufe I oder die Erlangung der Fachoberschulreife durch die Feststellungsprüfung (vorher) ist hier die Voraussetzung, die NICHT gegeben sein darf.

... zumindest hier in NRW

Frage am besten bei deiner Schule nach, die wissen genau worum es geht und was möglich ist oder nicht.

Frage deine Berratungslehrer/ stufenlehrer und den ableitungsleiter. Die wissen das bestimmt oder kriegen es raus.

Ihr habt Türkisch als Fremdsprache? Ist ja cool...