Ferienjob Schülerin mit Nebenjob und arbeitslosen Eltern?

3 Antworten

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Ab Juli kannst Du das als Schülerin machen, es muss aber ein reiner Ferienjob sein, dann kannst Du zusätzlich zu deinem Minijob alles ohne Anrechnung auf deinen Bedarf behalten.

Der Ferienjob muss also bei einem anderen Arbeitgeber als dein Minijob sein, alleine das Du dann in den Ferien arbeitest reicht da nicht aus, es würde also aus dem Minijob in den Ferien nicht automatisch ein Ferienjob.

Deshalb muss es ein anderer Arbeitgeber sein, bei dem Du dann zusätzlich zu deinem Minijob in den Ferien arbeitest.


isomatte  04.07.2023, 18:44

Danke dir für deinen Stern !

Mimiiii170 
Beitragsersteller
 21.06.2023, 17:03

wird denn bei arbeitslosen auch der ferienjob bei den Eltern angerechnet? Oder nur der minijob bis Juli?

isomatte  21.06.2023, 17:07
@Mimiiii170

Diesen Monat sollten noch die alten Regelungen für einen Ferienjob gelten.

Da darf das Kind pro Jahr in den Ferien als Schüler in einem reinen Ferienjob bis zu 2400 Euro Brutto ohne Anrechnung verdienen.

Ab Juli dann wie schon geschrieben unbegrenzt.

Ferienjobs bei Schülern sind bis zu 1200,- anrechnungsfrei (wenn sich das jetzt nicht erhöht hat), muß aber ein zusammenhängender Job sein wenn ich das richtig in Erinnerung habe.


isomatte  21.06.2023, 17:02

Es waren bisher im Jahr bis zu 2400 Euro Brutto, was ein Kind in den Ferien ohne Anrechnung verdienen durfte.

Ab Juli kann ein Kind in den Ferien in einem reinen Ferienjob unbegrenzt verdienen, ohne das es auf den Bedarf angerechnet wird.

Auch steigt ab Juli der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 Euro auf dann monatlich 520 Euro Brutto gleich Netto.

Das Kind muss aber unter 25 sein, Schüler, Azubi oder Stundent, dann wird vom Erwerbseinkommen bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto nichts mehr auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

syc11  21.06.2023, 17:03
@isomatte

Oh... unbegrenzt sogar... super!

Wobei das aber in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wohl eher die Ausnahme sein wird denk ich.

Mimiiii170 
Beitragsersteller
 21.06.2023, 17:07
@syc11

Vielen Dank! Wird das Geld denn vom Minijob noch nächsten Monat angerechnet? Oder erst ab übernächsten? Ich bekomme meinen Lohn immer Mitte des Monats und musste bis jetzt einen Teil den Eltern noch geben, weil es angerechnet wird noch.

isomatte  21.06.2023, 17:13
@syc11

Gilt ja nur für den genannten Personenkreis und soll ein Anreiz sein, dass sich Arbeit lohnt, nicht das die Kinder keinen Sinn in Arbeit sehen, wenn sie wie bisher nur einen geringen Teil ihres Einkommens für sich hatten.

isomatte  21.06.2023, 17:20
@Mimiiii170

Wenn Du deinen Lohn von Mai jetzt bekommen hast, wird dieser noch wie bisher auf deinen Bedarf angerechnet.

Den Lohn den Du dann im Juli von Juni bekommst, dürfte dann schon nicht mehr angerechnet werden, solange Du nur in Höhe eines Minijob verdienst.

Denn es gilt beim Bürgergeld ja das Zuflussprinzip, es kommt also nicht darauf an aus welchem Zeitraum das Einkommen stammt, sondern nur, wann dieses die zufliesst.

Wenn es dann also ab Juli diese Änderungen gibt, dann dürfte auch nichts mehr angerechnet werden, wenn Du den Lohn erst im Juli aufs Konto bekommst.

syc11  21.06.2023, 17:21
@isomatte

Ist ja auch richtig so, finde sowieso daß denen viel zu viel weggenommen wurde, dann braucht sich der Staat nicht wundern, wenn schon Jugendliche einen auf arbeitslos machen.

Mimiiii170 
Beitragsersteller
 21.06.2023, 16:54

Also nur arbeiten in derselben Firma?