Ferienjob Schülerin mit Nebenjob und arbeitslosen Eltern?
Ist das erlaubt? Was sind die Bedingungen? Ich möchte in den Ferien gerne auch noch dazu verdienen und nicht nur meinen Minijob am Wochenende ausführen.
Vielen Dank!
Beste Grüße
3 Antworten
Ab Juli kannst Du das als Schülerin machen, es muss aber ein reiner Ferienjob sein, dann kannst Du zusätzlich zu deinem Minijob alles ohne Anrechnung auf deinen Bedarf behalten.
Der Ferienjob muss also bei einem anderen Arbeitgeber als dein Minijob sein, alleine das Du dann in den Ferien arbeitest reicht da nicht aus, es würde also aus dem Minijob in den Ferien nicht automatisch ein Ferienjob.
Deshalb muss es ein anderer Arbeitgeber sein, bei dem Du dann zusätzlich zu deinem Minijob in den Ferien arbeitest.
Diesen Monat sollten noch die alten Regelungen für einen Ferienjob gelten.
Da darf das Kind pro Jahr in den Ferien als Schüler in einem reinen Ferienjob bis zu 2400 Euro Brutto ohne Anrechnung verdienen.
Ab Juli dann wie schon geschrieben unbegrenzt.
Ferienjobs bei Schülern sind bis zu 1200,- anrechnungsfrei (wenn sich das jetzt nicht erhöht hat), muß aber ein zusammenhängender Job sein wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Es waren bisher im Jahr bis zu 2400 Euro Brutto, was ein Kind in den Ferien ohne Anrechnung verdienen durfte.
Ab Juli kann ein Kind in den Ferien in einem reinen Ferienjob unbegrenzt verdienen, ohne das es auf den Bedarf angerechnet wird.
Auch steigt ab Juli der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 Euro auf dann monatlich 520 Euro Brutto gleich Netto.
Das Kind muss aber unter 25 sein, Schüler, Azubi oder Stundent, dann wird vom Erwerbseinkommen bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto nichts mehr auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Vielen Dank! Wird das Geld denn vom Minijob noch nächsten Monat angerechnet? Oder erst ab übernächsten? Ich bekomme meinen Lohn immer Mitte des Monats und musste bis jetzt einen Teil den Eltern noch geben, weil es angerechnet wird noch.
Wenn Du deinen Lohn von Mai jetzt bekommen hast, wird dieser noch wie bisher auf deinen Bedarf angerechnet.
Den Lohn den Du dann im Juli von Juni bekommst, dürfte dann schon nicht mehr angerechnet werden, solange Du nur in Höhe eines Minijob verdienst.
Denn es gilt beim Bürgergeld ja das Zuflussprinzip, es kommt also nicht darauf an aus welchem Zeitraum das Einkommen stammt, sondern nur, wann dieses die zufliesst.
Wenn es dann also ab Juli diese Änderungen gibt, dann dürfte auch nichts mehr angerechnet werden, wenn Du den Lohn erst im Juli aufs Konto bekommst.
Natürlich ist das erlaubt.
Deine Erziehungsberechtígten müssen jedoch einverstanden sein.
https://www.hartziv.org/news/20230620-schueler-und-ferienjobs-beim-buergergeld-ab-01-07-2023/
wird denn bei arbeitslosen auch der ferienjob bei den Eltern angerechnet? Oder nur der minijob bis Juli?