Darf ich mit 15 einen Ferienjob bei dm machen?

2 Antworten

Jugendarbeitsschutz für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren

Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, zählt vor dem Gesetz als "Jugendlicher". Damit findet das Jugendarbeitsschutzgesetz für diesen Personenkreis Anwendung –allerdings nicht für Jugendliche, die „hauptberuflich“ Schüler sind. Denn Vollzeitschulpflichtige gelten generell als Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, selbst wenn sie bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Trotz Verbot der Kinderarbeit für Schüler: Ferienjobs sind möglich

Da Sie Schüler in Vollzeit sind gilt für Sie damit das Verbot der Kinderarbeit – auch für Jugendliche ab 15 Jahren. Allerdings wird das Arbeitsverbot für (jugendliche) Schüler nicht während der Schulferien angewandt: Ferienjobs sind also möglich. Allerdings dürfen Sie nicht länger als jeweils vier Wochen pro Kalenderjahr ausschließlich während der Schulferien arbeiten.

Auch hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit müssen Sie Regeln beachten: Ihr Nebenjob während der Ferien darf Sie nicht länger als acht Stunden täglich und maximal 40 Wochenstunden beanspruchen.

Damit ist deine Frage beantwortet :D

Mit 15 wird dich kaum jemand nehmen, weil die dich wegen dem Jugendschutzgesetz nicht so flexibel einsetzen können wie Jugendliche ab 16 oder noch besser, Leute 18+.