Fasten während Prüfungsphase?
Assalamu Aleikum,
wie ihr wisst befinden wir uns ja momentan im heiligen Fastenmonat Ramadan. Ich hatte mir vorgenommen diesen Monat durchzufasten ohne Ausreden. Jedoch befinde ich mich während der Prüfungsphase für mein Abitur. Ich muss meine Zeit nutzen um mich gut auf die Prüfungen vorzubereiten. Ich merke aber, dass ich während dem Fasten Schwierigkeiten habe mich zu konzetrieren (eigene Erfahrung auch schon in vorherigen Jahren). Meine Frage wäre es, ob ich mein Fasten verschieben könnte. Ich weiß es klingt komisch. Ich würde die Tage, die ich versäumen würde nach den Prüfungen nachholen. Die Frage ist jetzt, darf ich das und macht das Sinn? Weil das Fasten ja schließlich etwas wichtiges für uns Muslime ist, dem wir alle nachgehen sollten. Die Prüfungen in dieser Dunya sollten nicht vor unseren Pflichten als Muslimen stehen. Wie steht ihr dazu? Sollte ich mein Fasten nach den Prüfungen nachholen, oder mit einem guten Gewissen weiter Fasten und beten?
3 Antworten
Es wäre eine große Sünde, denn es ist einer der 5 Säulen des Islams.
Aber ich denke nicht dass das ein Grund ist nicht zu fasten. Du kannst das auch während du fastest
Wa alaykum Salam wa ramatullahi wa barakatuh,
Eigentlich ist deine Abi-Prüfung kein Grund dafür, dein Fasten zu brechen.
Sollte ich mein Fasten nach den Prüfungen nachholen, oder mit einem guten Gewissen weiter Fasten und beten?
Wenn du durch der ganzen Zeit deiner Prüfung handeln kannst, dann ist es also okay.
Alles Gute für dich.
Was steht den im Koran genau?
Dass man wegen Abi-Prüfung sein Fasten nachholen darf? Ich glaube nicht.
Entschuldigungsgründe für das Fastenbrechen fallen:
Krankheit: Wer krank ist und deswegen nicht fasten kann, dem erlaubt Allâh sein Fasten zu brechen. Dieses hat er später nachzuholen.
- Reise: Wer sich auf einer Reise befindet, auf der ihm das Kürzen der Gebete (von vier Raka auf zwei) gestattet ist, der darf auch das Fasten brechen. Die Entfernung muss mindestens ca. 83 km betragen. Der Beleg hierzu ist das Wort des Erhabenen: „Wer also von euch während dieses anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)“ (Sûra 2:184).
- Allâh der Erhabene hat alten Menschen die Erlaubnis zum Fastenbrechen gegeben, wenn sie gebrechlich und in einem Alter sind, indem sie nicht mehr fasten können. Als Ausgleich speisen sie für jeden verpassten Tag einen Bedürftigen. Ähnlich ist es bei jemandem, der unter einer chronischen Krankheit leidet, wo im Normalfall keine Hoffnung auf Heilung besteht, so z. B. Nierenversagen. Ein solcher Patient benötigt regelmäßig Wasser und Medikamente. Ähnlich ist dies bei einigen Formen von Diabetes. Der Beleg hierfür ist der Vers im Qurân: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt“ (Sûra 2:184).
- Auch eine schwangere Frau oder stillende Mutter darf das Fasten brechen, wenn sie für sich oder ihr Kind Schaden befürchtet. Eine solche Frau holt das Fasten nach und zahlt gleichzeitig – nach der vorzuziehenden Meinung – eine Fidya (Ersatzleistung). Dies gilt ebenfalls nach dem erwähnten Wort Allâhs: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt“ (Sûra 2:184). Der Fall der oben erwähnten Frauen ist im allgemeinen Wortlaut des Verses enthalten.
– Auch zählt dazu die Erlaubnis für denjenigen, der aus Vergessen gegessen oder getrunken hat. Er vervollständigt sein Fasten. Ein Nachholen oder eine Sühneleistung (Kaffâra) sind für ihn aufgrund des Wortes des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nicht nötig: „Wer aus Vergessen gegessen oder getrunken hat, der vervollständigt sein Fasten. Es war Allâh, der ihn gespeist und getränkt hat“ (Al-Buchârî, Muslim).
- Jemand, den so starker Hunger oder Durst überkommen, dass er um sein Leben fürchtet, muss das Fasten brechen, auch wenn er gesund und ansässig (nicht auf Reise) ist. Dies folgt aus dem Wort des Erhabenen: „Und tötet euch nicht selbst“ (Sûra 4:29). „Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag“ (Sûra 2:286).
- Ebenso: Wenn ein Fastender jemanden sieht, der am Ertrinken oder in einer ähnlichen Situation ist, und er ihn nur durch Fastenbrechen retten kann, um ihn so zu stärken, so darf er dies nicht nur, sondern muss es auch tun.
- Wenn jemanden Übelkeit überkommt und er erbrechen muss, so macht dies das Fasten nicht ungültig. Dies folgt aus dem Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wen Erbrechen überkommt, so obliegt ihm kein Nachfasten. Wer sich aber bewusst zum Erbrechen bringt, der muss nachfasten“ (Ahmad u. a.; authentische Überlieferungskette).
– Dem Fastenden ist das Spülen von Nase und Mund erlaubt unter der Voraussetzung, dass es nicht übertrieben wird. Dies folgt aus seinem Wort (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). „Reinige deine Nase ausführlich (indem man das Wasser hochzieht; AdÜ), es sei denn du fastest“ (Abû Dâwûd, At-Tirmidhî – nach ihm ist der Hadîth hasan sahîh, An-Nasâî, Ibn Mâdscha).
Wa alaikum Salam
Wenn du sie nach Ramadan nachfastest, wirst du nicht die selbe Belohnung bekommen
Die Entscheidung liegt letztendlich bei dir
7veren⁷