Falsche Hundehaltung, Tierschutz Melden?

Zwinger - (Tiere, Hund, Tierschutz)

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Huhu!

Daumen hoch dafuer dass du dich fuer die Hunde einsetzen willst!

Leider nehme ich an dass dieser Zwinger, wenn auch mMn VIEL ZU KLEIN, nicht Tierschutzwidrig ist :(

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html - Schau dir hier mal Paragraph 6 an! Vermutlich gelten die 6m2 Mindestgroesse weil die Hunde ja Groessenteils ausserhalbs des Zwingers sind (wenn auch viel zu wenig).

Vielleicht koennte man mit der Nachbarin reden? Oder vielleicht haettest du gar Lust mit den Hunden Tagsueber rauszugehen?

Huskys brauchen UNBEDINGT min 3h + SPORT (Nicht nur Gassigehen sondern richtig rennen) pro Tag. Das geht in diesem winzigem Zwinger leider nicht...

LG

Ich kann Deine Bedenken verstehen, muss mich aber Gregor443 anschließen.

Die Nachbarin hält die Hunde sicher nicht zum Spaß den ganzen Tag in diesem Zwinger. Vielleicht hat sie gerade jetzt sehr viel zu tun oder es geht ihr nicht gut.

Geh doch einfach zu ihr und frag sie, ob Du die Hunde mal zum Gassi gehen ausleihen kannst. Wenn wirklich gerade Not am Mann ist, freut sie sich bestimmt. Und falls sie das nicht möchte, lehnt sie eben ab.

Wenn die Hunde nicht misshandelt werden, man sie nicht hungern lässt und tierärztliche Betreuung gegeben ist, sind die Hunde kein Fall für den Tierschutz. Und auch keiner für das Ordnungsamt.

Ich habe selbst auch keinen Hund, obwohl ich gern einen hätte. Leider habe ich nicht genug Zeit.

Trotzdem bin ich täglich mit Hund unterwegs, ich leihe sie mir von den Nachbarn. Mittlerweile werde ich gezielt angesprochen, wenn ein Besitzer mal selbst nicht gehen kann. Davon profitieren wir alle.

Hallo,

zur Zwingerhaltung gibt es ganz bestimmte gesetzliche Regelungen.

Nachzulesen jeweils in den jeweiligen Hundehaltungsverordnungen der Bundesländer.

Ansonsten ist für Verstöße nicht der Tierschutz, sondern ganz alleine das örtliche Veterinäramt zuständig.

ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Haltung (leider) noch nicht tierschutzwidrig ist. Allerdings muss man ja auch bedenken, dass Huskys Hunderassen sind, die schon sehr sehr viel Auslauf brauchen und sowohl körperlich als auch geistig gefordert werden müssen. Ich würde den Besitzer/die Besitzerin mal fragen, was der Grund für diese Umstände ist, vielleicht kann er/sie dir ja eine plausible Antwort geben 

Ist es erlaubt Huskys in so einen für die Rasse Relativ kleinen zwinger eine so lange zeit zu lassen ?

ja, die Platzverhältnissen scheinen ausreichend zu sein, das TschG schreibt für 2 Hunde dieser Größe eine Fläche 12 qm Zwingergröße vor. 

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html