Falsche Adresse angegeben?

2 Antworten

Ja, es handelt sich um einen Verstoß gemäß §111 OWIG. Darauf steht bis zu 1000 Euro Geldbuße, hat sich also nicht gelohnt.

Wie kommst du den darauf die falsche Adresse zu nennen? Die kann ein PVB innerhalb weniger Minuten mittels deines Namens überprüfen.


Mosesosei84 
Fragesteller
 24.04.2020, 00:54

Ja war dumm ich weiss trotzdem danke

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Wenn der Ausweis kopiert wurde oder die Nummer aufgeschrieben wurde, kann man deine richtige Adresse herausfinden. Wenn. Vielleicht hast du Glück und die haben das nicht so im Griff, dann findet man dich vielleicht gar nicht.

Ansonsten bekommst du womöglich eine (kleine) Zusatzstrafe wegen falscher Angaben. Ist aber nicht so relevant. Was hast du denn verbrochen?


Mosesosei84 
Fragesteller
 24.04.2020, 00:43

Mit zu vielen Leuten unterwegs

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swiss1  24.04.2020, 00:50
@Mosesosei84

Das kannst du dann sowieso anfechten, weil die Rechtsgrundlage für eine solche Busse ziemlich dürftig ist. Du wirst im Internet Textmuster finden. Aber erstmal abwarten, ob überhaupt etwas kommt und wann.

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verreisterNutzer  24.04.2020, 01:17
@Mosesosei84

Falsche Angaben z.B. bei Polizeikontrollen: Querverweis u.a. auf

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 111 Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Falsche Anschriftenangaben kommen Polizeibeamte bei Vorlage eines gültigen Personalausweises (auf dem ggfs. noch nicht die neue Anschrift nach kürzlichem Umzug steht) allein durch eine sog. Personenabfrage sehr schnell auf die Schliche.

Allein deshalb schon "vergebliche Liebesmüh" hier die Polizei zu versuchen, "hinters Licht zu führen". Zumal ja lt. Fragestellung ein gültiger Ausweis mit deinem Lichtbild vorlag und eingesehen wurde.

Querverweis auf die in Deutschland gebräuchlichen Abfragesysteme u.a. auf

https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei-IT-Anwendungen

worauf die Polizei größtenteils problemlos Zugriff hat.

Heißt lt. meinem Verständnis, da Du lt. deinem GF-Profil im Febr. 2020 16 Jahre alt wurdest und damit minderjährig bist:

Deine Eltern/Erziehungsberechtigten bekommen wohl in Bälde "unerfreuliche Post" mit zwei Vergehen ihres minderjährigen Sprösslings: einmal Verstoß gegen die Corona-Beschränkungen und noch einmal besagten OwiG-Vorwurf wegen falscher Anschriftenangabe.

Die unerfreuliche Post evtl. abzufangen, "damit nichts herauskommt" und das Ganze auszusitzen wäre eine noch schlechtere Idee, weil damit wertvolle Zeit für z.B. irgendwelche Einspruchsfristen etc..verstreicht und außerdem z.B. einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbestand oder noch mehr würde.

I.d.R. lassen die Behörden nicht locker.

Die Entscheidung dafür jedoch triffst letztendlich Du selbst.

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peti12314  24.04.2020, 00:51

Oder der PVB ruft einfach beim Einwohnermeldeamt an und nennt den Namen.

Ist aber nicht so relevant? §111 OWIG - Geldbuße bis 1000 Euro.

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swiss1  24.04.2020, 00:55
@peti12314

Ja, bis 1000 Euro. Es gibt kaum Straftaten mit einer geringeren Höchststrafe. Wer das zum ersten Mal macht und das auch im Zusammenhang mit einer Lappalie (nicht z.B. bei einer schwereren Ausgangsstrafe), dürfte da nicht allzu krass drankommen.

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peti12314  24.04.2020, 00:58
@swiss1

Es ist ja nicht mal eine Straftat, 1000 Euro werden es vermutlich nicht werden aber einfach so davon kommen wird er auch nicht.

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