Fahrtauglichkeitsuntersuchung?

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In Auftrag geben... nein, das wäre ja eine Anordnung an eine Behörde oder ein Gericht.

Er kann allerdings den Verdacht äußern, i.d.R. schriftlich. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche Gefahr der Sicherheit und Ordnung zu prüfen wäre, die Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde.

Das macht das Gericht, wenn es Zweifel an der Fahrtauglichkeit hat. Auch die Fahrerlaubnisbehörde wird von sich aus nicht aktiv.

Nein. Ein Anwalt kann das nicht. Das muss ein Richter oder die Behörde selbst tun.

Vorschlagen Ja - beauftragen meines Wissens nach Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nein! So etwas kann nur die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Richter anordnen