Erbengemeinschaft , Bestattung organisieren, wer, wie?

4 Antworten

  1. es gibt keine "eingetragene Lebensgemeinshaft" zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, sondern allenfalls eine "Ehe". Die LG gibt es nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen. Das zur Berichtigung. Im Übrigen sind die beiden Formen rechtlich weitgehend identisch gereglt. Deine Tante könnte demnach mit dem verstorbenen "Freund" nur verheiratet gewesen sein oder in einer freien Lebensgemeinschaft mit ihm gelebt haben.
  2. War sie nicht mit ihm verheirated, kann sie nur aufgrund eines Testaments ihres Freundes, der sie und dich zu je 1/2 als Erben eingesetzt hat, zur Erbfolge gemeinsam mit dir gekommen sein. Andernfalls wären ausschließlich die Verwandten des "Freundes" zu dessen gesetzlichen Erben berufen.
  3. Du hast die Möglichkeit, wenn du an dem Erbe nicht interessiert bist, 6 Wochen Zeit, das Erbe durch eine vor einem Notar oder beim Nachlassgericht abzu-gebende Erklärung ausschlagen. Die 6-Wochenfrist beginnt nicht schon mit dem Tod des "Freundes" oder der Kenntnis vion diesem mTod, sondern erst mit dem Zeitpunkt, zu dem du vom Nachlassgericht (oder auf andere Weise) erfahren hast, dass du als Erbe/Miterbe in Betracht kommst.
  4. Die Frage, ob du das Erbe annehmen oder ausschlagen willst, ist eine ganz persönliche Entscheidung, die meistens davon abhängt, ob übwerhaupt Ver-mögenswerte nennenswerten Umfangs von dem "Freund" hinterlassen worden sind oder ob er Schulden hinterlassen hat, die dann auf die Erben übergehen würden. Außerdem hängt die Entscheidung aucvh davon ab, wie dein Ver-hältnis zu dem Verstorbenen war und ob du es angemessen empfindest, dass er dich zur Miterbin eingesetzt hat. Wewnn da Zweifel oder Unklarheiten bestehen, solltest du unbedingt als erstes Verbindung zu der Tante aufnehmen und mit ihr abklären, wie die Situation ist. Vielleicht ist sie ja als LG des "Freundes" auf dessen Nachlass angewiesen, während du nicht auf den Zufluss von Vermögen des Verstorbenen angewiesen bist. Daher scheint mir nichts wichtiger als die Kontaktaufnahmen mit der Tante und Abklärung der Situation.
  5. Wenn du das Erbe annehmen willst, wirst du mit der Tante in einer Erben-gemeinschaft stehen, die in Bezug auf den Nachlass nur gemeinsam handlungs- und verfügunsberechtigt ist, Erst durch eine durch dich und die Tante gemeinsam vorzunehmende Aufteilung des Nachlasses (m an nennt das Auseinandersetzung) könnte dann jeder über die ihm entsprechend der 50:50 Verteilung zukommenden Werte allein verfügen.
  6. Da der "Freund" schon vor 40 Tagen verstorben ist, wirst du dich nicht mehr um Bestattungs- und Wohnungsfragen kümmern müssn. Auch das solltest du mit der Tante besprechen und ihr, wenn nötig, behilflich sein, sofern sie Hilfe benötigt. Die Kopsten der Bestattung pp. werden letzlich zu Lasten des Nachlasses des "Freundes" gehen und mithin zu 1/2 zu Lasten deines Erbteils. Auch das wäre mit der Tante zu klären. Ob du zu diesern Erörterungen mit der Tante eine Hilfsperson brauchst, hängt m.E. weitgehend davon ab, ob und wie das persönliche Verhältnis zur Tante ist. Ist sie streitbar, weil sie vielleich gehofft hatte, Alleinerbin zu sein, wäre die Hilfe eines Rechtsanwalts angezeigt. Aber das solltest du erst in Erwägrung ziehen, wenn du feststellen würdest, dass die Tante dir abweisend oder gar feindselig entgegentritt.
  7. Grundsätzlich: Gehe mit Ruhe, Toleranz und Verständigungsbereitschaft an die Sache heran, auch wenn du dich zur Zeit für überfordert fühlst. Auch aus solchen Konstellationen kann man für das weitere Leben Erfahrungen sammeln und etwas lernen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verfasser erbrechtlicher Einführungsbücher

Red doch einfach mal mit dem anderen Erben. Am besten machst du einen Termin mit dem aus. Irgendwer muss ja auch den Erbschein beantragen.

Vielleicht ist der schon etwas älter, und hat mehr Übung mit sowas. Erst mal Beileid ausdrücken, ein bisschen fragen, wie die letzen Tage so waren, und dann abwarten. Sag ihm auch gleich, dass du keinerlei Anspruch auf persönliche Dinge erhebst, aber froh über ein schönes Foto wärst.

Letztendlich ist es nur sinnvoll, das Erbe anzutreten, wenn auch wirklich was zum Erben da ist. Eine Eigentumswohnung oder Geld auf dem Konto. Ansonsten ist es in der Lage einfacher abzulehnen. Ruf auf dem Gericht an, wie viel Zeit du noch hast.

Ich hab damals bei meinem Vater das Erbe auch abgelehnt, zugunsten der Lebensgefährtin. Die hat die letzten 20 Jahre mit ihm gelebt, soll die sich doch um alles kümmern.

So eine Beerdigung kostet ein paar tausend Euro, so eine Wohnungsauflösung macht Arbeit, und geht je nach Wohnort auch ins Geld. Falls die Tante Schulden hatte, gehen die im Erbfall anteilig auf dich über. Es ist immer eine Einzelentscheidung. Es kann durchaus Sinn machen, das Erbe abzulehnen. Das macht es dann auch einfacher für den anderen.

Also die Hauptfrage ist meiner Meinung nach eigentlich: Was die Wohnung gemietet oder Eigentum. Falls gemietet, würde ich sagen, bitte den anderen um ein, zwei Andenken an die Tante, und fertig.

Wenn der in Ordnung ist, wird er dir eh sagen, wie die Lage ist.

wenn das schon 40 Tage her ist solltest du dich unverzüglich entscheiden, man hat nicht ewig Zeit, wenn ich mich recht erinner sinds 3 Monate gewesen.

Innerhalb dieser Zeit musst du entweder das Erbe ausschlagen, geht beim Notar zb oder beim Gericht, oder nichts tun, damit nimmst du es automatisch an.

b Wenn du das Erbe ausschlägst liegt alles an der andern Person, nimmst du an muss die Aufteilung nochmal speziell erfolgen, es gibt eine Erbreihenfolge und je nachdem is man an mehr Anteilen teilweise berechtigt.

Wenn der Lebensgefährte kein Testament bekam und die nicht verheiratet sind, dürfte er eig auch kein Erbe haben.

Aber da bin ich nich ganz sicher, das frag lieber nen Anwalt, der auch den Notar zb machen kann.

Einfache infos gibt dir auch google.

Achja du solltest wissen ob es Schulden gibt, sonst endet das noch böse.

das war vermutlich ein Berliner Testament, bei dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben. Nach dem Tod des letzten, bekommen die jeweiligen Kinder, das was übrigbleibt. Ist ganz normal und auch fair, in deinen Fall betrifft es halt Stiefgeschwister.