Entmündigung einer Person?

6 Antworten

Es scheint, als ob der Neffe nicht besonders fähig als Vormund ist. Mein Vater war auch mal in Kurzzeitpflege und hat mir die Vormundschaft übertragen. Als er nach wenigen Tagen wieder heim wollte, habe ich ihn eben abgeholt. Das Heim hat da gar nichts zu sagen.

Die Vormundschaft in der Form ist keine Entmündigung. Jemanden entmündigen kann nur ein Gericht. Der Vormund ist befugt, den Mann zu vertreten, das ist etwas völlig anderes. Dennoch kann der Mensch natürlich genauso nach seinem Willen handeln, wie jeder erwachsene Mensch.


Ostseekind17 
Fragesteller
 20.05.2022, 07:49

Das finde ich toll, dass du deinen Vater nach Hause geholt hast. Er hat gesagt, wenn die Heimleitung sagt er darf nicht nach Hause, da er nicht alleine leben kann, kann er das auch nicht zulassen, dann macht er sich strafbar . Naja man sieht auf was es hinausgeht , abschieben und Geld kassieren. Wenn er weiß daß seine Wohnung gekündigt wird, wird er innerhalb weniger Wochen sterben , sein stohhalm ist ich darf bald nach Hause

0
McPresley  20.05.2022, 08:03
@Ostseekind17

Außer ihm darf die aber niemand kündigen. Davon mal ab: Es ist ja Kurzzeitpflege, die ist gesetzlich auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Wo soll er danach hin? Obdachlosenheim?

0
Clon99  20.05.2022, 07:50

Grundsätzlich stimmt das, außer dass es keine Vormundschaft ist, sondern eine Betreuung.

Der Unterschied wird allerdings im Krankheitszustand deines Vaters und des Betroffenen beim FS liegen. Wenn es jemand nicht mehr schafft, sich in der eigenen Wohnung zu versorgen, wäre es fahrlässig, ihn wieder dorthin zu entlassen.

Sofern der Betroffene geschäftsunfähig ist, kann er selbst auch keine Willenserklärungen (im rechtlichen Sinne) mehr abgeben. Diese wird durch einen Gutachter festgestellt, liegt also an der Krankheit.

0
McPresley  20.05.2022, 08:13
@Clon99

Das stimmt, meinem Vater ging es bedeutend schlechter, sodass ich ihn zuhause gepflegt hab, Windeln wechseln, das volle Programm. Häusliche Pflege gab es ergänzend. All das was die Person oben noch alleine kann, konnte er nicht mehr. Das war hart für mich bis zu seinem Tod, aber da war er nun mal am glücklichsten. So viel zur schäbigen Familie.

0
Clon99  20.05.2022, 08:42
@McPresley

Naja schäbige Familie ist leicht gesagt. Durch halb Deutschland kann man halt leider nicht täglich oder mehrmals am Tag fahren. Eine Möglichkeit wäre natürlich, wenn man selbst nicht die Räumlichkeiten hat, ein Heim in der Nähe zu finden. Aber wie gesagt so eine Pflege, wie du sie wohl geleistet hast, ist durch einen Pflegedienst entweder nicht zu stemmen oder oft viel zu teuer.

0

Für eine Unterbringung in einer geschlossenen/beschützenden Abteilung braucht es einen Beschluss des Betreuungsgerichts. Diese werden nur aufgrund von ärztlichen Gutachten erlassen.

Ebenso bei Anordnung einer Betreuung.

Wenn der Betreuer die Wohnung kündigen möchte, braucht er hierzu auch eine Genehmigung des Gerichts, wofür auch ein ärztliches Attest verlangt wird, das bestätigt, dass auch ambulante Pflege nicht mehr ausreicht.

Dass das manche Betroffene belastet ist völlig klar, aber die Alternative wäre eine Verwahrlosung in der Wohnung oder eine 24h-Pflege die sich viele nicht leisten können und vom Kostenträger nicht übernommen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wow das ist echt eine traurige Geschichte, ich denke man kann da nicht viel machen als externer ich denke das der Mann selbst dagegen vorgehen muss mit Gutachten und Anwalt. Finde es traurig das es Menschen gibt die so nur an sich denken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ostseekind17 
Fragesteller
 20.05.2022, 07:42

Danke für die Antwort. Ja das nimmt einem sehr mit. Die denke an das Geld und Hauptsache keine Arbeit. Sie haben es vorher gewusst, dass sie in Süddeutschland leben und können sich Hetze nicht raus reden, dass sie so weit weg wohnen. Ich habe auch vorgeschlagene eine externe Pflegefachkraft Ei zuschalten, denn ich kann nicht immer da sein, aber sofort abgelehnt. Obwohl ich auch der Meinung bin, dass dieser Mann dies nicht benötigt, aber er wäre in seiner Umgebung ein er 55 Jahre gelebt hat. Ich denke auch der Neffe kommt mit einem Arztgutachten und da findet man immer jemand die alle zusammenarbeiten.

Ich bin bloß immer im Zwiespalt ob ich den Mann das erzählen soll mit dem Flügel z.b. und er denkt er kommt nach Hause , spätestens wenn eine Kraft gefunden wurde oder eher nicht?

Vlt würde er es mir nicht glauben, da er ja seiner Familie vertraut, es ist schwierig und man schlittert da eh Fach so rein.

Danke

1

Die Worte „Entmündigen“ und „Vormund“ stammen noch aus grauer Vorzeit und gibt es so gar nicht mehr. Der Mann hat höchstens einen Betreuer und das ist in dem Fall wohl der Neffe.

Eine Betreuung muss regelmäßig überprüft werden ob diese noch notwendig ist. Sowas passiert durch einen Sachverständigen vom Amtsgericht. Außerdem gibt es verschiedene Bereiche der Betreuung und ein Betreuer kann auch jederzeit gewechselt werden.

Dass der Mann nicht raus darf kann ich mir nicht vorstellen. Dafür bräuchte er nämlich einen Beschluss vom Gericht. Ansonsten wäre es Freiheitsberaubung und sowas könnte sich kein Heim leisten. Bei einem solchen Verstoß könnte die Einrichtung im Extremfall geschlossen werden.

Ich gehe mal davon aus dass du die Situation falsch einschätzt und er schon gravierendere demenzielle Veränderungen hat als nur das Verwechseln des Wochentages.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pflegefachkraft

Als externe Person kannst du da leider nicht viel machen weil die Familie ja erstmal rein rechtlich über dir steht.

Wenn er den Neffen als Vormund bestimmt hat, darf er durchaus die Geschäfte für ihn tätigen (§ 1793 BGB). Von daher wird es schwierig dagegen vorzugehen.

An deiner Stelle würde ich mal bei einer örtlichen Beratungsstelle für pflegende Angehörige anrufen und mal fragen, was es noch für Möglichkeiten gibt. Die wissen meist darüber bescheid und können dich ggf. weiter verweisen.

Du könntest ihn natürlich nochmal verstärkt besuchen und mit ihm einfach Spaziergänge z.B. machen, vielleicht hilft das solange die Situation noch nicht geklärt ist.

Alles Gute für euch und ganz viel Kraft! 🍀🍀


Clon99  20.05.2022, 07:38
Wenn er den Neffen als Vormund bestimmt hat, darf er durchaus die Geschäfte für ihn tätigen (§ 1793 BGB)

Das ist leider komplett falsch. Wir sind hier beim gesetzlichen Vertreter für Volljährige und damit im Betreuungsrecht, §§1896ff. BGB (noch).

Die Betreuungsstelle der Stadt/des Landkreises könnte hier weiterhelfen. Vom Betreuungsgericht wird man als Dritter keinerlei Auskunft bekommen.

0
sciencelucy  20.05.2022, 07:44
@Clon99

Okay, danke für deine Korrektur!
Ich meinte allerdings Beratungsstellen und nicht das Betreuungsgericht.

0