Endet die Mietkündigungs Frist bei Todesfall?
Hallo,
Meine Mutter hat in einem Wohnheim für betreutes Wohnen gelebt.Ich habe Sie jetzt ins Hospiz gebracht da sie in Sterben liegt.3 Tage vorher habe ich ihre Wohnung gekündigt ,allerdings Gilt hier eine 3 Monatige Kündigungsfrist.Aber wie ist das wenn meine Mutter jetzt stirbt muss die Kündigunsfrist trotzdem eingehalten werden und die Wohnung weiter bezahlt werden ?Oder endet die Kündigungsfrist mit dem Tod?
1 Antwort
Hi, mein Beileid erstmal. Das Sonderkündigungsrecht räumt Angehörigen verstorbener Mieter eine Kündigungsfrist von einem Monat ein, nachdem es zum Todesfall kam. Ist die Kündigung der Wohnung vorgesehen, sollte die Frist unbedingt eingehalten werden.
Naja, viel ändern kann man daran ja leider nicht. Das Mietverhältnis besteht laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch über den Sterbefall hinaus und muss gegebenenfalls, zumindest aber für die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist, von den Erben weitergetragen werden. Der ehemalige Mietvertrag des Mieters wird somit quasi hinfällig und der jeweilige Angehörige tritt an die Stelle des Mieters im Mietvertrag, der weiterhin mit dem jeweiligen Vermieter besteht. Die Mietzahlung ist bis zum Mietzeitende fortzuführen. Grundsätzlich kann dies aber aus dem Nachlass vom verstorbenen Mieter bezahlt werden. :-)
ich habe im Mietvertrag gelesen das der Mietvertrag auf die Erben übertragen wird .Nur wenn ich das Erbe Ablehne muss ich nicht Zahlen.Sowas finde ich schon ganz schön Unverschämt .