Elternzeit und erneut schwanger was steht mir zu?

2 Antworten

Nein. Ich weiß nicht, wo du das gehört hast.

https://www.smart-rechner.de/elternzeit/ratgeber/beschaeftigungsverbot_elternzeit.php

Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. In den ersten drei Lebensjahren des Nachwuchses steht ihnen außerdem 12 Monate Elterngeld zu. Diese staatliche Leistung ersetzt oder ergänzt einen Lohnausfall, wenn durch die Betreuung des Sohnes oder der Tochter die Arbeitszeit reduziert wird oder ein Elternteil ganz zu Hause bleibt. Es passiert gar nicht so selten, dass die Mutter erneut schwanger wird, wenn sie noch in der Elternzeit ihres ersten Kindes ist. Diese endet dann spätestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin des zweiten Kindes. Die Frau geht erneut in den Mutterschutz. Für die Fortzahlung ihres Verdienstes würden die letzten drei Monate herangezogen werden, in denen die Schwangere vor der ersten Schwangerschaft noch tätig war.

Wird die erneute Schwangerschaft festgestellt, ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren. Die Elternzeit muss wie geplant fortgeführt werden, nur der gesetzliche Mutterschutz kann diese beenden. Es ist nicht erlaubt, die Elternzeit von sich aus zu beenden, um dann ein individuelles Beschäftigungsverbot (und damit eine Lohnfortzahlung) zu erwirken. Schließt sich der Mutterschutz also nicht direkt an das Ende der Elternzeit an, besteht das Arbeitsverhältnis fort und die Frau müsste sich bei ihrem Arbeitgeber zur Arbeitsaufnahme melden. Spricht der Arzt dann erneut ein individuelles Beschäftigungsverbot aus, so hat die Schwangere erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe ihres Nettoverdienstes. Berechnungsgrundlage sind ebenfalls die letzten drei Monate, die sie vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet hat.

Oder meinst du das Elterngeld? Ja, das würde dann "hinten dran gehängt" werden.


TUBICEYMS 
Fragesteller
 18.09.2020, 16:20

Danke, das war was ich wissen wollte:)

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Elternzeit steht dir bei jedem Kind erneut zu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.