Einschreibung Sommersemester?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

leider sind einige Antworten hier grundlegend falsch. Fast jede Hochschule bietet die Möglichkeit einer verspäteten Rückmeldung. Informationen dazu sollten sich auf der Website finden lassen.

I.d.R. ist eine verspätete Rückmeldung (nicht Einschreibung) mit der zusätzlichen Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale (Säumnisgebühr) verbunden. Wie hoch diese ist und bis wann sie entrichtet werden muss, müsst ihr (bzw. wohl eher Sohnemann) von der Hochschule in Erfahrung bringen. Die Frist wird jedes Jahr von hunderten Studis verpasst, solange er jetzt nicht untätig bleibt, sollte sich das Problem lösen lassen.

Lg Susan

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite an einer Hochschule (Forschung & Lehre)

Colle732 
Fragesteller
 29.03.2024, 09:24

Vielen Dank, das wäre toll wenn es denn klappt..

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SaniOnTheRoad  29.03.2024, 09:27
Fast jede Hochschule bietet die Möglichkeit einer verspäteten Rückmeldung.

Auch diese Frist wurde - wie der Fragebeschreibung zu entnehmen ist - wohl verpasst:

Mein Sohn studierte bereits und hätte sich für das Sommersemester einschreiben müssen. Diese Frist hat er verpasst, wurde gemahnt und hat auch diese Frist verpasst.
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susicute  29.03.2024, 10:54
@SaniOnTheRoad

Hi,

diese Mahnung erfolgt i.d.R. vor der Exmatrikulation. D.h. wer innerhalb dieser Frist zahlt wird gar nicht erst exmatrikuliert. Die Frist zu verpassen bedeutet aber nicht zwingend, dass die Exmatrikulation nicht Rückgängig zu machen ist.

Die Möglichkeit Widerspruch gegen die Exmatrikulation einzulegen bzw. eine Rücknahme der Exmatrikulation zu beantragen besteht i.d.R. 4 Wochen (Widerspruchsfrist) nach der erfolgten Exmatrikulation von Amts wegen.

Hier exemplarisch wie es an der Uni Köln funktioniert.

LG Susan

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Colle732 
Fragesteller
 05.04.2024, 20:07

Hey Susann, wollte nochmal Rückmeldung geben. Es hat geklappt wie Du geschrieben hast. Er hat sich bei einem Berater vom Campus-Service-Center gemeldet. Der meinte nun, den Semesterbeitrag + 10,30€ Säumnisgebühr überweisen und er kümmert sich um alles weitere. Vielen lieben Dank nochmal und ein schönes Wochenende.. LG Nicole

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susicute  06.04.2024, 08:26
@Colle732

Hallo Colle, danke für die Rückmeldung. Freut mich sehr, dass ich helfen konnte! :) Deinem Sohn wünsche ich viel Spaß und Erfolg im Studium!

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Hi,

Gibt es eine Chance, das er nachträglich wieder reinkommen kann?

Im Regelfall nein - nach der Exmatrikulation kommt nichts mehr, die gesetzte Frist ist eine Ausschlussfrist.

Man sollte bedenken, dass die Rückmeldefristen an der jeweiligen Hochschule sich kaum ändern und man meist mehrere Male auf diese hingewiesen wird...

Oder muss er sich im nächsten Semester neu bewerben?

Korrekt.

Fängt er dann von Null an?

Nein - bisher erbrachte Studienleistungen bleiben auch im Falle einer Exmatrikulation bestehen, somit ist eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich.

LG


Colle732 
Fragesteller
 29.03.2024, 09:25

Danke... LG

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Hi,

ich vermute mal, dass man an der Exmatrikulation michts mehr rückgängig machen kann.

Normalerweise kann man sich auch für höhere Fachsemester bewerben, weshalb er nicht "von Null" anfangen muss.


Colle732 
Fragesteller
 29.03.2024, 08:29

Aja, ok... Danke Dir..

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Das sollte dein Sohn beim Studierendenservicecenter (oder wie auch immer das abgewandelt an der entsprechenden Uni heißt) in Erfahrung bringen - eine pauschale Antwort hilft hier niemandem weiter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Postdoc / Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Colle732 
Fragesteller
 29.03.2024, 08:28

Vielen Dank. Das muss er dann probieren...

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Geht nicht mehr, muss sich im neues semester bewerben und ja fängt von neu an


Colle732 
Fragesteller
 29.03.2024, 08:27

Dankeschön...

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