Eigentumswohnung, Abflussrohr in der Wand undicht. Zahlt die Versicherung?

4 Antworten

Das kommt dann wohl wie immer darauf an, oder sowas bezahlt meine Versicherung jedenfalls nicht.

Und wenn die Leitung der WEG gehört, das steht meist in der Teilungserklärung, wird sie auch für die Reparatur zuständig sein.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Meistens ist nur Leitungswasser versichert, nicht Abwasser. Da müsstest du mal in deinen Vertragsunterlagen nachschauen.


schleudermaxe  10.10.2021, 17:57

In welche sollte geschaut werden, wenn ein Eigentümer so etwas gar nicht hat, ja nicht einmal versichern kann?

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Vampire321  10.10.2021, 18:23
@schleudermaxe

Na, das sollte eine vernünftige Gebäudeversicherung die die ETG haben sollte eigentlich abdecken!

da steht dann z.b. sowas

2. Leitungswasserschäden
a) Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
aa) Rohren der Wasserversorgung ( Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
bb) den mit diesen Rohren beziehungsweise Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser- führenden Teilen;

in der Police…

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Vampire321  10.10.2021, 21:01
@schleudermaxe

Die hat die Eigentümergrmrinschaft!

einfach mal den Verwalter anrufen und nachfragen sollte Klarheit bringen

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Vampire321  10.10.2021, 21:04
@schleudermaxe

Ich will das jetzt nicht schon wieder mit dir diskutieren… der FS kann sich aus den Antworten das raus ziehen was sinnvoll für ihn ist - oder es lassen… ist mir egal

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schleudermaxe  10.10.2021, 21:05
@Vampire321

Warum sollte ihm Deine supertolle Antwort nicht gefallen. Meine jedenfalls gefällt ihm.

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schleudermaxe  10.10.2021, 21:07
@Vampire321

Du nölst doch hier rum, lasse es einfach, oder spricht die an, die es betrifft.

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Vampire321  10.10.2021, 21:10
@schleudermaxe

Ich habe deinen -offensichtlich nicht richtigen- Kommentar korrigiert

Du sagtest:

In welche sollte geschaut werden, wenn ein Eigentümer so etwas gar nicht hat, ja nicht einmal versichern kann?

und die Antwort darauf habe ich dir oben gegeben

aber das mit uns beiden führt zu nix.., deshalb ist das hier mein Schlusswort…

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Die Reparatur geht vor. Sonst wird der Schaden immer größer.

Ich würde erst Reparieren und dann die Rechnung an die Versicherung einreichen. So wie es sich anhört, ist das Rohr im Bereich deines Alleineigentums. Und nicht Allgemeineigentum. Also wird nur bei dir die Mauer aufgerissen und nur du musst bezahlen. Und dann kommt es darauf an, wie du versichert bist.


LiloB  12.10.2021, 18:57

stimmt zwar - aber gleichzéitig (bzw. umgehend) den Eigentümer bzw. die Verwaltung informieren, daß Du -um noch größeren Schaden abzuwenden - gezwungen warst, eine sofortige Lösung zu finden. Deshalb hättest Du ein entsprechendes Sanitärunternehmen mit der notwendigen Reparatur beauftragt. Und dann die Rechnung - wie oben beschrieben - in Kopie beifügen.

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Schau doch mal in die Police deiner/eurer Gebäudeversicherung


LiloB  10.10.2021, 22:19

Wer hat die denn , wenn nicht die Hausberwaltung - bzw sonst der Eigentümer?

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Vampire321  10.10.2021, 22:31
@LiloB

Wie du schon sagst, die sollte der Eigentümer oder -wenn es über die ETG abgeschlossen wurde - der Verwalter haben

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