Ehefrau muss für Tochter zahlen und hat jetzt kein Geld mehr für die gemeinsame Miete. Muss ich einspringen?
Meine Ehefrau muss für die Unterbringung ihrer Tochter in ein betreutes Wohnen aufgrund einer psychischen Erkrankung die entstehenden Kosten zum Teil selbst aufbringen. Sie kann sich jetzt nicht mehr wie gewohnt an der gemeinsamen Miete beteiligen. Muss ich die Miete jetzt allein zahlen? Da wir schon eher günstig wohnen ist nach unten wenig Spielraum. Des weiteren sollen wir aus psychologischen Gründen das Zimmer für die Tochter in der Zwischenzeit Freihalten. Kann ich als Alleinzahler verlangen, dass sich die Schwester nach Rückkehr ihrer gesundeten Schwester ein Zimmer mit ihr in einer kleineren Wohnung teilt?
7 Antworten
Der Kostenträger, der das betreute Wohnen bezahlt, prüft die Einkünfte der unterhaltspflichtigen Eltern. Wenn Deine Frau zur Kasse gebeten wird, sollte also ausreichendes Einkommen und Vermögen vorhanden sein.
Entweder ist der Bescheid nicht richtig (dann solltet Ihr ihn prüfen lassen und dagegen vorgehen), oder der Bescheid ist richtig und Ihr solltet Eure Ausgaben überdenken.
Unabhängig davon stehst Du finanziell für Deine Frau ein. Wenn Ihr Euch die aktuelle Wohnung nicht mehr leisten könnt, zieht Ihr eben in eine kleinere und die Kinder müssen sich ein Zimmer teilen.
Ist das nur ihre, nicht Eure Tochter?
Wenn Deine Ehefrau die Miete nicht mehr zahlen kann, musst Du wohl einspringen, wer sonst. Und ja, wenn Ihr dann eine kleinere Wohnung nehmen müsst, weil Du Dir die Miete nicht leisten kannst, dann müssen eben beide Mädchen in einem Zimmer wohnen.
Wer übrigens kein Geld für ein notwendiges betreutes Wohnen hat, bekommt sicher Hilfe (Sozialamt/Jugendamt?) und man kann Wohngeld beantragen.
Die Mädchen sind nicht deine Töchter?
Eheleute sollten sich doch unterstützen wo es nur geht.
Warum machst du jetzt ein Gewese wegen der Miete, bzw. ihres Anteils?
So wie es klingt, wird es ja nur vorübergehend sein.
Kommt ihr nun in finanzielle Schwierigkeiten oder wo ist das Problem?
Du hast eine seltsame Einstellung zur Ehe.
Miete: muß bezahlt werden.
Alleinzahler: ja und? Ihr seid verheiratet, da steht man schon mal füreinander ein. Verlangen kannst du gar nichts. Du hast doch nicht ein größeres Bestimmungsrecht, nur weil du Miete zahlst.
Also falls du in deinem Leben mal in die Situation kommst, dass du mittellos bist und deine Frau muß dich versorgen, hast du nichts mehr zu sagen?
Hallo
Die dürfen deiner Frau nicht mehr nehmen, als bis zum Existenzminimum
Dementsprechend muss sie das nicht zahlen, oder ihre Tochter darf nach Hause
Deine Frau kann auch mehr arbeiten gehen
Aber ja, wenn du die Miete zahlst, darfst du natürlich über deine Wohnung entscheiden
Die Sache ist einfach, so eine "Gesundung" kann Jahre dauern.
LG
Das sehe ich anders. Aber danke für deine Meinung dazu.