Ebay Verkauf rückgängig machen?

6 Antworten

Nein, denn Du hast ja von Ebay die Möglichkeit beim einstellen gehabt das angebot nochmal zu lesen bevor du es freigschaltet hat. Der Käufer ist ein Glückspilz, und Du hast den Schaden.


user1545  11.04.2011, 21:11

Dann halt nochmal:

Deine Antwort wird nicht richtiger, wenn du meinen Kommentar löschen lässt.

Deine Antwort ist FALSCH und kann den Verkäufer viel Geld kosten - haftest du dann für den Schaden??

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tipsie69  12.04.2011, 09:27
@user1545

Amtsgericht Moers 532 G 109/03

Sinngemäß: Kaufverträge sind rechtsverbidlich. Es gibt bei Ebay nicht nuur Versteigerungen donder auch Sofortkauf. Man klickt die Schaltfläche an und hat im selben Moment verbindlich bestellt.Der Anbieter kann sich dann nicht mehr von der Leistung drücken,denn einer weiteren Kaufbestätigung seinerseits bedarf es nicht. Aus: www.123recht.net

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wadenbeisser13  12.04.2011, 10:18
@tipsie69

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 25.05.2007 (Az.: 9 C 0142/07) ist eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen eines Erklärungsirrtums 8 Minuten nach Abschluss des Kaufvertrages möglich. Durch das versehentliche Anklicken der Verkaufsoption „Sofort-Kauf“ anstelle der „Auktion“ erkannte das Amtsgericht Bremen einen Erklärungsirrtum i.S.v. § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB, wodurch ein Anfechtungsgrund gegeben war. Es wurde glaubhaft geschildert, dass beide Optionen in der vom Verkäufer verwendeten Software „Afterbuy“ mit der so genannten „Drag & Drop“-Funktion aktivierbar und nebeneinander angeordnet sind, so dass eine Verwechselung durchaus möglich ist. Im vorliegenden Fall waren zwei Werder Bremen-Stammkarten für einen Sofort-Kaufpreis von € 1,00 angeboten worden. Das Gericht erkannte, dass der normale Wert einer Werder-Stammkarte den Preis von € 1,00 um ein Vielfaches übersteigt. Diese Indizien und äußeren Umstände lassen den Schluss auf einen tatsächlich vorliegenden Irrtum des Klägers bei Einstellung des Angebotes unter der Auktion „Sofort Kaufen“ zu.

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Die aktuelle Rechtsprechung lautet, du kannst es Rückgängig machen, wenn es offentsichtlich ein Irrtum war. Also wenn das Teil wirklich 300 Wert ist und es wirklich nicht realistisch ist, daß du es für 30 verkaufen würdest und es es sofort ändern wolltest, aber er genau in dem kurzen Moment zugeschlagen hat (und das ist ja der Fall, du sagst, daß er es schon nach 5 Minuten gekauft hat), dann hast du gute Chancen, den Kauf rückgängig zu machen. Klar wird er sich das Schnäppchen nicht entgehen lassen wollen und dir unterstellen, daß du erst durch seinen schnellen Zuschlag dir überlegt hast, daß du mehr verlangen kannst. Das mußt du ausdiskutieren und im allerschlimmsten Fall wird das vor Gericht landen. Und dann hängt es davon ab, wer den Richter besser überzeugen kann.

 

Aber probiers erst einmal einvernehmlich. Vielleicht kann man auch einen Kompromiß finden, wenn er auf den Kauf beharrt und du es nicht einsiehst, falls sich keiner auf einen Rechtstreit einlassen will. Z.B. daß er dir 150 Euro zahlt usw.


Vedad19 
Fragesteller
 11.04.2011, 19:25

Vielen Dank. Kann er denn eine Entschädigung fordern, dass ich ihm zB. 50 € zahle und wir die Transaktion abbrechen?

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DerTroll  11.04.2011, 19:27
@Vedad19

kann er nicht. Die Sache ist die. Entweder ist das Geschäft bindend. Dann hast du Pech gehabt. Oder das Geschäft wird für ungültig erklärt, dann hast du Glück gehabt. Aber das wäre natürlich etwas zur gütlichen Regelung, wenn du sagst, daß er anstatt des Gerätes 50 Euro kriegt und seine 30 natürlich behalten darf. Wenn er sich darauf einläßt, ist es gut. Zwingen kannst du ihn dazu nicht.

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Vedad19 
Fragesteller
 11.04.2011, 19:31
@DerTroll

Ich bin gewerblicher Verkäufer, ändert das irgendwas an der Sache?

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user1545  11.04.2011, 21:03
@Vedad19

@DerTroll

Antwort ist im Prinzip korrekt, ABER:

Es muss hier nichts "einvernehmlich" geklärt werden, der Verkäufer muss einfach - mit korrektem Wortlaut - den Irrtum erklären und den Vertrag anfechten.

Wenn der Käufer dann noch was will - ist ER am Zug (wird aber i.d.R. nicht passieren).

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Hallo Vedad19, dir ist es leider so ergangen wie vielen Verkäufern. Wenn du einen Preis für einen Artikel festlegst (den du ihn musst ja 2x bestätigen) ist das der Preis den Du für einengebrauchten Gegenstand verlangst. Ob der unterhalb eines Durchschnittpreises liegt ist unrelevant. (so die aktuelle Rechtssprechung) Wenn der Artikel "Neu" ist sieht es etwas anders aus.  Da ich aber davon ausgehe das der Artikel gebraucht war, denke ich das du nicht darum herum kommst. Als einzigste Chance die ich sehe ist sich mit dem Käufer zu einigen. Denke aber daran da Du nicht sagen kannst ach ist kaputt gegangen oder so. Dann hat er ein Anrecht das du ihm einen gleichwertigen Artikel besorgst.

 


Vedad19 
Fragesteller
 11.04.2011, 19:31

Der Artikel ist nagelneu.. zudem bin ich gewerblicher Verkäufer!

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Knaerz  11.04.2011, 21:02

Wenn der Artikel Neu ist wäre es was anderes gewesen wenn du kein Gewerbe hättest.

Aber als Händler (wie auch immer) kannst du es nur als Werbung absetzten. Leider

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user1545  11.04.2011, 21:12
@Knaerz

@Knaerz

auch deine Antwort wird nicht richtiger, wenn du meinen Kommentar löschen lässt.

Sie ist falsch und kann den Verkäufer viel Geld kosten - ersetzt DU ihm das?

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ACHTUNG, ganz wichtig:

Schreib dem Käufer SOFORT eine Email, dass die Einstellung ein IRRTUM war und dass du den Kaufvertrag anfechtest nach §119 BGB!!

Der exakte Wortlaut bezlg. der Anfechtung §.... ist wichtig!

Hier noch zum Nachlesen, da ist alles genau erklärt:

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf


kannst ja bei Ebay den Vorfall schildern, kommt drauf an, ob sie dir glaube, aber normalerweise bist du jetzt der Gelackmeierte.


user1545  11.04.2011, 21:04

ach ja, und was glaubst du, was Ebay da tut??

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