kleinzeigen Anzeige?
Hallo,
ich habe über Kleinanzeigen Bücher verkauft. Diese habe ich wie mit der Käuferin besprochen im Maxi-Brief verschickt. Habe ihr ein Bild vom Brief mit ihrer Adresse und der Briefmarke geschickt.
Diese Bücher sind wohl nicht angekommen, und jetzt droht sie mir mit einer Anzeige bei der Polizei (ihr Mann wäre bei der Polizei), wenn ich ihr nicht das Geld zurück schicke.
Was sagt ihr dazu?
Liebe Grüße
5 Antworten
Bei privatem Verkauf trägt der Empfänger das Versandrisiko. Vor allem, wenn Ihr den Versand eindeutig abgestimmt habt, hat die Käuferin keinerlei Ansprüche.
Eine Anzeige wäre komplett lächerlich und sinnlos, weil es schon an einem möglichen Tatbestand fehlt.
Das hier kann hilfreich sein:
ihr Mann wäre bei der Polizei
Diese Aussage klingt so hart nach Mutti in den 50ern.
Wahrscheinlich kam das Paket echt nicht an und das ist ihr Versuch irgendwie das Geld zurück zu erhaschen.
Mach dir für den äußersten Notfall einfach Screenshots vom Chatverlauf und dann blockier die Dame.
Und für die Zukunft weißt du: Immer versichert versenden!
Dann soll sie eine Anzeige machen. Sie hat sich auf unversicherten Versand eingelassen, damit ist es auch ihr Pech, wenn der Brief verschütt geht (falls das überhaupt passiert ist). Der Warenwert dürfte ja auch nicht so weltbewegend sein
Vermutlich Betrug.
Ihr Mann ist vermutlich auch Astronaut.
Das ist Zivilrecht, die Polizei hat damit nichts am Hut.
Du als Verkäufer bist aber dafür verantwortlich, dass der Käufer das Paket erhält.
Nur wenn unversicherter Versand ausgemacht wurde, geht das Risiko auf den Käufer über.
MaxiBrief sagt mir nicht wirklich was, ist das anscheinend grundsätzlich unversichert?
MaxiBrief ist ein stinknormale Brief. Maxi ist nur die Größe gemeint.
Und der wurde vereinbart.
Also ist deine Antwort Sachlich falsch.
Du als Verkäufer bist aber dafür verantwortlich, dass der Käufer das Paket erhält
Weder war es ein Paket, weder wurde dies vereinbart, weder ist der Verkäufer dafür Verantwortlich.
Diese habe ich wie mit der Käuferin besprochen im Maxi-Brief verschickt.
Und somit bist du raus, und die Käuferin kann gerne zu Polizei gehen. Sie haftet bei Verlust.
Vermutlich hat Sie die Bücher erhalten und will doppelt abkassieren.
Solche Leuten setze ich direkt auf die Ignoliste.
Nö, lies die Frage nochmal was vereinbart wurde, und dann die Gesetzeslage dazu!