Dienstpländerungen?

5 Antworten

Eine Dienstplanänderung solle 4 Tage vorher angekündigt werden.

Wenn du aber im Urlaub bist, musst du dich entsprechend selbstständig über den Dienstplan informieren.

Ani1994 
Fragesteller
 10.05.2024, 09:50

Ich war einen Tag da nach dem Urlaub und habe klar gesagt ich kann am nächsten Tag um 11 anfangen aber Freitag definitiv nicht.

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Maximilian112  10.05.2024, 11:59

Ein Dienstplan kann nicht einfach einseitig geändert werden.

Mit Bekanntgabe der Arbeitszeit hat der Chef sein Weisungsrecht verbraucht.

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Jurafuchs  10.05.2024, 12:02
@Maximilian112
Ein Dienstplan kann nicht einfach einseitig geändert werden.

Und zwar wieso?

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Maximilian112  10.05.2024, 12:03
@Jurafuchs

Weil der Betrieb nicht über die Freizeit der AN verfügen kann. Die Arbeitszeit hat er ja schon festgelegt.

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Maximilian112  10.05.2024, 13:02
@Jurafuchs

Das der Betrieb nicht über meine Freizeit verfügen kann?! Du bist der Jurafuchs!

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Ani1994 
Fragesteller
 10.05.2024, 15:28
@Maximilian112

Genau und wenn dann müssen aie mich fragen aber nicht winfagh ädenn und sagen da arbeitest du jetzt so statt so

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Kläre das mit Deinen Vorgesetzen bzw. mit denen, die den Dienstplan erstellen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Ani1994 
Fragesteller
 10.05.2024, 09:51

Wollte ich ja. Chef im Urlaub und meine schichtleitung sagt definitiv nein. Sie hat ja heute einen Termin. Schon für sie ich auch und ich habe vor 3 Tagen gesagt ich kann heute nicht.

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Paul123448  10.05.2024, 10:02
@Ani1994

wenn du vorher nicht gefragt wurdest ob die dienstplanänderung Oki ist oder klar NEIN gesagt hast, dann darfst du die arbeit verweigern

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Ani1994 
Fragesteller
 10.05.2024, 10:24
@Paul123448

Gut. Weil ich bin nun nach Hause. Die hat mich für heute rausgeschmissen nur weil ich nun mal meine mnuneggesagt habe und ganz klar meinte dass ich heute um 18 Uhr heimgehe und ich mich nicht länger ausnutzen lasse

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Dazu gibt es glaube ich im Arbeitsrecht etwas. Und eine Änderung des Dienstplanes ist bis zu 4 Tage vorher noch Problemlos machbar. Danach dann nicht mehr.

Er darf nicht einfach geändert werden ohne Zustimmung des Mitarbeiters. Ist gesetzlich verankert. Desweiteren muss ein DP mindestens 4 Tage vorher aushängen bzw. für alle Mitarbeiter sichtbar sein