"Der Berliner Löwe" rechtmäßig?

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Jedes Raubtier was privat gehalten wird in deutschland ist registriert. Dafür sorgen die Behörden schon. Artgerecht hin und her,in Zoos oder Zirkus ist eine artgerechte Haltung eher zweifelhaft. Falls ein Privater nun 1000qm oder mehr gut einzäunt und sonst alles im grünen ist,was spricht dagegen? Immerhin besser als in öffentlichen einrichtungen. Und in dem Berliner Fall sind bestimmt alle in der Umgebung zu haltenden Raubtiere(wenn vorhanden) kontrolliert worden. Ich persönlich halte nichts von solch extremen Tierhaltungen,sollte nicht möglich sein in Deutschland. Auch nicht solche die extrem giftig sind.....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Liebe den Wald,Natur,Reptilien und Griech. Landschildkröten

Es gibt grundsätzlich kein Gesetz in Deutschland, das die Haltung von Wildtieren verbietet. Jedes Bundesland hat aber eigene Bestimmungen erlassen, sodass die Privathaltung einiger als "potentiell gefährlich" geltender Tiere verboten ist. In den meisten Bundesländern gibt es aber keine solchen Verbote und es gibt auch Privatleute, die z. B. Krokodile, Geparden, Tiger oder Löwen halten.

Man muss aber die geltenden Arten- und Tierschutzgesetze einhalten. In einigen Bundesländern kann sogar das Chemikaliengesetz relevant sein, nämlich dann, wenn Giftschlangen o. ä. gehalten werden.

Im Tierschutzgesetz heißt es u. a.:

"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen [...]" - §2 TierSchG

Ob es sich dabei um eine Hauskatze oder einen Löwen handelt, ist prinzipiell egal. Man muss als Halter einen Löwen also genauso artgerecht halten können wie jeder Hunde- oder Katzenhalter auch - wobei der Aufwand dafür bei Löwen zweifelsohne um ein Vielfaches höher ist.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ein Gutachten erarbeitet, das die Kriterien benennt, die mindestens erfüllt werden müssen, damit eine Haltung in menschlicher Obhut als "artgerecht" (besser: tiergerecht) angesehen werden kann. Das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren wurde zuletzt 2014 in einer komplett überarbeiteten Fassung veröffentlicht, an der unabhängige Experten, Vertreter von Zoos und von Tierschutzorganisationen gemeinsam beteiligt waren. Man kann es hier kostenlos als .pdf downloaden. Ähnliche Gutachten gibt es auch für Vögel , Zierfische und "Reptilien", diese stammen aber noch aus den 1990ern und bedürften eigentlich einer Überarbeitung (eine Übersicht gibt es auf der Homepage des BMEL). Leider sind die Gutachten nicht rechtsverbindlich, in der Praxis orientieren sich aber die zuständigen Veterinärbehörden daran und auch die Zoos planen etwa neue Gehege auf Grundlage der Gutachten, wobei in der Regel darauf geachtet wird, dass die im Gutachten genannten Anforderungen sogar deutlich überschritten werden.

Relevant sind auch die geltenden nationalen und internationalen Artenschutzbestimmungen. Viele Arten sind in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) gelistet. Der Handel mit den dort gelisteten Arten (oder mit Teilen bzw. Produkten aus ihnen) ist dann entweder verboten oder sehr stark eingeschränkt. Die Feliden finden sich praktisch alle auf der CITES-Liste, die meisten im Anhang I. Das heißt, dass mit in der Wildnis gefangenen Tieren dieser Arten nicht gehandelt werden darf, mit Nachzuchttieren aus menschlicher Obhut aber schon, sofern man nicht gegen nationales Gesetz verstößt. Wenn man eine Art halten will, die im Anhang I gelistet ist, muss man nachweisen können, dass man die Tiere legal aus einer Zucht erworben hat ("CITES-Papiere"). Die Haltung ist dann in den meisten Fällen meldepflichtig, d. h. muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden. Das gilt übrigens sogar schon für Europäische Landschildkröten wie die Griechische Landschildkröte, die als Heimtier sehr beliebt ist. Zusätzlich besteht hier sogar eine Kennzeichnungspflicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Biologiestudium, Universität Leipzig

Jep. ist (Leider) Tatsächlich machbar, wenn man entsprechende Auflagen erfüllt, diese unterscheiden sich je nach Bundesland sehr stark, aber es ist machbar.
Abgesehen von heimischen Wildtieren (Tiere die als Schlachtwild gehalten werden, nicht einbezogen) und ganz wenige bestimmte Exoten, kann man in Deutschland sogut wie alles halten, wenn man entsprechende Auflagen erfüllen kann.
Meist muss man einen Haltungsnachweis nachweisen, Sachkundenachweis, Genehmigung bei der entsprechenden Gemeinde und einige andere Dinge regeln, aber es ist machbar, aber bereits ein Tiergerechtes Gehege kostet so viele Unsummen, dass es für den Otto Normalverbraucher nicht machbar ist solche Arten von Tieren zu halten, was in einem großem Terrarium gehalten werden kann, nicht einbezogen, wobei die auch nicht gerade billiger sind. Aber lässt sich einfacher unterbringen als sowas wie ein Löwe, und da man Tiere meistens Tiergerecht halten sollte, müsste man die eh im Rudel halten.
Natürlich sollte man es nicht, nur weil man es kann da es immerhin keine domestizierten Tiere sind, sondern Wildtiere und wer schon mal von ner Katze gekratzt wurde, muss sich das mal bei einem Tier vorstellen dass je nach Geschlecht zwischen 130-190 und eventuell sogar darüber erreicht vorstelllen.