Denkt ihr es wäre ok, wenn ein Junge schon im Alter von 12 Jahren mit einem Mädchen angezogen bumst?

2 Antworten

Das wäre auch nackt grundsätzlich okay. Und wenn es nicht okay ist, s.u., dann ändert Bekleidung daran auch nichts.

Voraussetzung bei BEIDEN Seiten: Der Sex ist wirklich einvernehmlich und kein sexueller Übergriff! "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Voraussetzung von SEINER Seite aus: In der Schweiz dürfte seine Sexualpartnerin, von obigem mal abgesehen - der Altersunterschied spielt ja auch da ggf. indirekt eine Rolle, nicht jünger als 9 sein (max. 3 Jahre Altersunterschied).

Voraussetzung von IHRER Seite aus: In Deutschland und Österreich dürfte sie noch keine 14 sein, und in der Schweiz max. 15 (für Ältere gelten dort generell max. 3 Jahre Altersunterschied nach unten).

Und wenn der 12-Jährige älter wird:

  • In Deutschland bleibt es bis 14 so - ab 14 ist Sex mit U14 strafbar; Ü14 dürfen nur mit allen Ü14.
  • In Österreich ist 14 ebenfalls die Grenze, Ü14 dürfen mit allen Ü14, aber ab 13 dürfen U16 auch z.B. GV bereits mit ihnen haben (z.B. einfaches Petting wäre für U16 mit ab 12-Jährigen okay - da kommt es also darauf an, WAS man im Bett macht).
  • Und in der Schweiz ist 16 die Grenze, Ü16 dürfen also mit allen Ü16, und bis dahin eben max. 3 Jahre Altersabstand zum Jüngeren.

In Deutschland (weniger) und in der Schweiz (mehr) gibt es außerdem noch Situationen, wo man trotz offiziellem Verbot dennoch beide Augen zudrückt - insbes. bei Liebesbeziehungen.

Grundsätzlich zum Thema Sexualität junger Menschen:

"Sexuelle Handlungen von Kindern werden in der Regel unter dem Blickwinkel, der Erfahrung und der Lebensweise des Erwachsenen betrachtet, verstanden und interpretiert. Sexualität wird dabei oft reduziert auf Fortpflanzung und den Genitalbereich. Die kindliche Sexualität ist dagegen weniger zielgerichtet und stärker durch Spontaneität und Ausprobieren gekennzeichnet.

Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.

"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen. (...) Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

Ich bin weder Sittenwächter noch Moralapostel, für mich ist es okay.

Kann mich daran gut erinnern, so mit 17 oder 18 mit meiner Freundin in einer Privatpension übernachtet zu haben. Die Wirtin hat sich strafbar gemacht wegen Kuppelei.