Definition "gewerbliche Wirtschaft" Bereich Architektur/Architekt

2 Antworten

Es geht vermutlich um die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit.

Architekten können ja ein eigenes Büro eröffnen. Das Berufsbild eines Architekten wird als sogenannter "freier Beruf" eingestuft. D. h. auf die Gewinne aus Tätigkeiten eines niedergelassenen Architekten wird üblicherweise keine Gewerbesteuer fällig. Ähnliche Situation wie z. B. auch bei Medizinern oder selbständigen Software-Entwicklern.

Wenn ein Architekt aber z. B. bei einem Baukonzern angestellt ist, dann arbeitet er in einem gewerblichen Umfeld. Denn das Betätigungsfeld eines Baukonzerns gilt als eine gewerbliche Tätigkeit.