Definition "gewerbliche Wirtschaft" Bereich Architektur/Architekt
Hallo,
ich habe leider keine hinreichende Erklärung finden können was mit "gewerbliche Wirtschaft" gemeint ist wenn man über Berufsaussichten von Architekten spricht.
Kann mir hierzu jemand ein wenig weiter helfen?
LG
2 Antworten
Es geht vermutlich um die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit.
Architekten können ja ein eigenes Büro eröffnen. Das Berufsbild eines Architekten wird als sogenannter "freier Beruf" eingestuft. D. h. auf die Gewinne aus Tätigkeiten eines niedergelassenen Architekten wird üblicherweise keine Gewerbesteuer fällig. Ähnliche Situation wie z. B. auch bei Medizinern oder selbständigen Software-Entwicklern.
Wenn ein Architekt aber z. B. bei einem Baukonzern angestellt ist, dann arbeitet er in einem gewerblichen Umfeld. Denn das Betätigungsfeld eines Baukonzerns gilt als eine gewerbliche Tätigkeit.
Das ist ein steuertechnischer Ausdruck und im Gesetz in Juristensprache definiert: