Darf sich ein Vorstand eines Vereins ein Notebook kaufen ohne sich Abgestimmt zu haben?

7 Antworten

Das muss vereinsintern abgeklärt werden.

Hallo,

Vereinssatzung? Ich würde mir sowas nicht gefallen lassen und würde den Verein sofort verlassen.

Der geschäftsführende Vorstand ist mehr als nur der erste Vorsitzende. Es gehört auf jeden Fall ein Kassenwart und ein Schriftführer dazu (Meiner Meinung nach sind drei Personen Pflicht).

Jedenfalls ist es doch so, dass der Vorstand einmal im Jahr durch seine ordentliche Mitgliederversammlung entlastet wird. Der Kassenprüfer, der jährlich neu gewählt wird (manchmal auch zwei Personen) prüft alle Ein- und Auszahlungen. In der Sitzung kann er dieses Thema dann ansprechen, sozusagen "hier ist was nicht in Ordnung". Zumindest für zukünftige Anschaffungen muss dann vorher beschlossen werden. Die Mitgl.versammlung kann nämlich Anträge stellen bzw. einen Beschluss fassen, dass ab sofort ein Höchstbetrag festgeschrieben wird....

Ehrenamtliche Arbeit ist nicht immer einfach! Aber tatsächlicherweise muss es kein Laptop für 1500 Euro sein.

hallo, es hängt ja vom satzung ab.ich selbst bin als 2.vorsitzende und habe meinen erfahrungen gemacht bis zu 250 euroi darf der vorstand bzw.abteilungsleiter einkaufen ohne den vorstand zu bitten.aber die meisten werden trotzdem uns gefargt ob es sinnvoll den sachen zu kaufen damit nicht so aufwändig wird.ab 250 euro muss gefragt werden.

Das hängt davon ab, wie das in der Vereinssatzung und/oder der Geschäftsordnung des Vereines geregelt ist.

Wenn da so etwas im Sinne von "der Vorstand entscheidet über die verantwortungsvolle Verwaltung der finanziellen Mittel des Vereins, er entscheidet über Vereinsanschaffungen" steht, dann braucht der Vorstand keinen anderen zu fragen. Dann ist keine Mitgliederversammlung oder so erforderlich.

Wenn dir allerdings Maßnahmen des Vereinsvorstandes missfallen, kannst du das bei der nächsten Mitgliederversammlung zum Thema machen. Bei einem personellen Wechsel im Vorstand verbliebe das Gerät dann nicht in Händen des jetzigen Vorstandes, sondern muss selbstverständlich dem Amtsnachfolger übergeben werden.