Darf meine Mutter mir verbieten mit meinem Vater Urlaub zu fahren?

6 Antworten

Dein Vater sollte ein Umgangsrecht haben, und das beinhaltet in der Regel auch verreisen mit dir.

Allerdings muss dein Vater sich darum kümmern das deine Mutter dir die dafür notwendigen Dokumente gibt, notfalls auch über einen Anwalt.

Du selber kannst da leider wenig machen.

Für die meisten Reisen genûgt ein Personalausweis. In begründeten Fällen kannst du mit Einwilligung deines Vaters einen zweiten Reisepass erhalten.

Ich glaube, der Schlüssel hier lautet: "Zwangsheirat"

meine Mutter ging es noch nie speziell gut im Kopf

Wie denn auch? Sie wurde zur Heirat mit einem Mann gezwungen, denn sie nie wollte - wundert es Dich echt, daß sie darunter leidet? Würdest Du nicht auch darunter leiden, wenn man DICH zwangsverheiratete? Und weißt Du, was zwischen Deinen Eltern geschehen ist - genauer gesagt: unter welchen Begleitumständen Du und Dein Bruder entstanden seid? Und was glaubst Du denn, wie schlecht es Deiner Mum geht, angesichts der Tatsache, daß ihren (Ex?) Mann die ganze Sache nicht mehr interessiert und er sie mit Dir und Deinem Bruder alleine gelassen hat?

Natürlich ist es nicht in Ordnung, daß Deine Mutter Dir verbietet, zu Deinem Vater zu fahren - er ist immer noch Dein Vater und wird es auch Dein Leben lang bleiben! Aber so einfach ist die Sache leider nicht - ich bin fast 100%ig sicher, daß da noch viel mehr dahintersteckt, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Deine Mutter erzählt Dir vielleicht nur deshalb nichts davon, weil sie Dich nicht damit belasten will...

ja und nein.

Dein Vater wird ja zumindest ein Umgangsrecht haben. Und das beinhaltet dann auch Urlaub. Da kann die Mutter jetzt auch nicht kommen und sagen ja aber ich habe ja das Aufethaltsbestimmungsrecht.

Du kannst da abeer wenig machen und es ist auch nicht deine Aufgabe.

Notfalls muss da (noch)mal ein Familienrichter bzw Anwalt her

Das hängt primär davon ab, wer das Sorge- und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wobei dabei auch immer das Kindeswohl berücksichtigt werden soll, was im Einzelfall dann aber nur vor Gericht geklärt werden müsste.


Tand0r  07.07.2023, 07:17

Nein, hängt es nicht, ein Umgangsrecht hat der Vater fast immer. Und das beinhaltet in der Regel auch gemeinsamen Urlaub.

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HugoHustensaft  07.07.2023, 07:31
@Tand0r

Eben - fast immer ... Dafür, dass das nicht bekannt ist, ist ein "Nein" ein sehr hartes Wort ...

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Tand0r  07.07.2023, 15:14
@HugoHustensaft

Nein, bezieht sich ja darauf das es vollkommen unabhängig vom Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ist.

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