Darf mein Schulleiter mit der Familienhilfe reden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey...

...also weder deine Familienhilfe, noch dein Schulleiter darf einfach so einer fremden Person Informationen über dich geben.

Allerdings sind in diesem Fall beide Personen nicht fremd und der Austausch ist wichtig um eine zielführende Arbeit leisten zu können.

Die Schweigepflichtentbindung werden deine Eltern vermutlich schon ganz am Anfang deiner Familienhilfe unterzeichnet haben, das gehört zu dem 'üblichen' Papierkram.

Du kannst davon ausgehen, dass sie nichts Verbotenes tun, wenn sie sich austauschen.

Nach den heutigen Datenschutzgesetzen sind das die ersten Dinge bei denen sich abgesichert wird.

Aber dein Familienhelfer ist einzig und allein dafür da, dir und deiner Familie zu helfen und du solltest keine Sorge davor haben, dass dort ein Austausch stattfindet.

Natürlich kenne ich deine Situation nicht, aber wenn du das Gefühl hast, dass du dich deinem Familienhelfer nicht sowieso anvertrauen kannst, solltest du das ansprechen! Eventuell kannst du eine andere Person bekommen, die euch hilft... also einen anderen Familienhelfer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Fcklve 
Fragesteller
 16.06.2020, 09:52

Meine Eltern haben keine Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben und werden es auch nicht tun.

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Heidrun1962a  19.06.2020, 20:52
@Fcklve

Woher weißt du das?

dein Vater war doch mehr als einmal richtig sauer auf dich und wollte dich raus werfen.
er hat gewiss etwas unterschrieben, denn sonst arbeitet die Familiehilfe nicht.

0
Fcklve 
Fragesteller
 19.06.2020, 21:50
@Heidrun1962a

Nö, das war nicht mehr als einmal. Offensichtlich arbeitet sie auch ohne schweigerechtsentbindung.

Meine Eltern sind bei solchen Sachen sehr vorsichtig. Das weiß ich übrigens, weil ich einen Mund habe und befähigt bin zu reden. Ich habe mit meinem Vater darüber gesprochen.

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Heidrun1962a  20.06.2020, 10:51
@Fcklve

Aber der Schulleiter etc hat keine Schweigepflicht.
Das gilt nur für Ärzte, Pastoren ....

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Die Verschwiegenheitspflicht kommt nicht aus der realen Tätigkeit, sondern aus der Berufsausbildung, die der Einzelne jeweils in seine Arbeit mitbringt.


Fcklve 
Fragesteller
 15.06.2020, 22:39

Und was heißt das konkret? 🙄

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Fcklve 
Fragesteller
 15.06.2020, 22:45
@DocPsychopath

Ja genau ich bin so dumm und weiß das nicht. Tut mir leid.

Mal in Ernst ich bin für deine mangelhafte Antwort nicht verantwortlich.

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DocPsychopath  15.06.2020, 22:50
@Fcklve

Du bist doch schon ne Weile hier in GF. Mit Vorgängeraccounts sogar viel länger.

Du bekommst selten die gewünschten Antworten für dich.

Hast du nach so langer Zeit noch nicht die Ahnung, dass Du selbst vielleicht irgendwie immer wieder dafür sorgst?

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jein ... im Regelfall lässt sich der freie Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Hilfeplanverfahrens eine Schweigepflichtentbindung bzw. eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnen. Dies ist für die Schnittstellenarbeit in dem Moment relevant, wo personenbezogene Sozialdaten nicht direkt beim Dateninhaber, sondern bei in den Hilfeprozess involvierten Dritten erhoben werden - das können Ärzte, Psychologen, Schulen oder Ausbildungsbetriebe sein.

Anders liegt die Sachel bei akuten Fällen von Kindeswohlgefährdung, wo es Meldevorschriften gibt.

Sollten die Betroffenden bei dem Gespräch dabei sein, erübrigt sich so eine Vereinbarung selbstverständlich.

uppriktigt

rgy


Fcklve 
Fragesteller
 15.06.2020, 23:26

Also brauchen die erstmal die Erlaubnis?

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rotgrueneryeti3  15.06.2020, 23:28
@Fcklve

Steht doch oben: kommt drauf an. Ich war bei Eurem HPG nicht dabei und kenne auch den Antrag auf Hilfen zur Erziehung in Eurem Landkreis nicht. Es kann sein, dass das darüber bereits abgedeckt ist.

uppriktigt

rgy

1
Fcklve 
Fragesteller
 16.06.2020, 09:51
@rotgrueneryeti3

Du bist nicht so schlau, wie du dich darstellst.

Selbst wenn es im HPG irgendetwas gegeben hätte, hätten wir denen erstmal eine Erlaubnis geben müssen? Das war meine Nachfrage. Schade, dass dein Intellekt dafür nicht ausreichend ist.

Auf Wiedersehen. Der klügere gibt auch hier mal wieder nach.

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rotgrueneryeti3  16.06.2020, 11:35
@Fcklve

Ich schreibe es noch ein letztes mal und bitte dich inständig, es dieses mal langsam zu lesen, um Flüchtigkeitsfehler auszuschließen.

Also: Kein Mensch (außer Euch) weiß, ob es im Antrag auf Hilfen zur Erziehung eine Kooperationsklausel gibt. Kein Mensch (außer Euch) weiß, was in Eurem Hilfeplangespräch besprochen und anschließend im Hilfeplan festgehalten wurde. Es kann durchaus sein, dass es entsprechende Formulierungen gab, die einer Schweigepflichtentbindung gleichzustellen sind.

Ich habe dir lediglich die Eventualitäten geschildert - also schiebe mir nicht den "Schwarzen Peter" zu. Dein Job wäre es gewesen, die Gegebenheiten zu recherchieren, anstatt hier den Pöbler zu geben.

uppriktigt

rgy

1

Die Schweigepflicht gilt nur für Ärzte, Psychologen, Geistliche und alle diejenigen, die vertraglich dazu „genötigt“ sind, Stillschweigen zu bewahren.
Für deinen Schulleiter gilt das nicht, weil er, sowie deine Lehrer, eine Aufsichtspflicht dir gegenüber haben.
Mit anderen Worten; wenn etwas bei dir schiefläuft, MÜSSEN die den Erziehungsberechtigten oder wenn es etwas wirklich ernstes ist, eine bestimmte Behörde informieren.


Fcklve 
Fragesteller
 15.06.2020, 22:43

Die Aufsichtspflicht beißt sich nicht mit der Schweigepflicht. Der Widerspruch besteht in Bezug auf die Mitteilungspflicht gegenüber den Eltern

Die Familiehilfe ist eine fremde Person...

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JohnnyMnemonic  15.06.2020, 22:46
@Fcklve

Ich habe nicht gesagt, dass sich das eine mit dem anderen beißt. Lediglich, dass die Schulleiter in erster Linie einer anderen Pflicht nachkommen.

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Fcklve 
Fragesteller
 15.06.2020, 22:49
@JohnnyMnemonic

Und das ist nunmal falsch, weil auch ein Lehrer der Schweigepflicht unterliegt.

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JohnnyMnemonic  15.06.2020, 22:51
@Fcklve

Nicht wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Was scheinbar hier der Fall ist.

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Fcklve 
Fragesteller
 15.06.2020, 23:26
@JohnnyMnemonic

Das Kindeswohl ist nicht gefährdet, wie kommst du auf den scheiß?

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DocPsychopath  15.06.2020, 22:50

"Die Schweigepflicht gilt nur für Ärzte, Psychologen, Geistliche und alle diejenigen, die vertraglich dazu „genötigt“ sind, Stillschweigen zu bewahren."

Nein. Bestimmt nicht.

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JohnnyMnemonic  15.06.2020, 23:05
@DocPsychopath

Ähhhh doch. Dein Profilname ist hier scheinbar Programm Herr Psycho.

Die Schweigepflicht betrifft bei den Lehrern in erster Linie dem Schutz der sensiblen Daten der Schule und der Kinder. Aber eine solche Erklärung unterschreibt heutzutage nahezu jeder Arbeitnehmer in nahezu jedem Betrieb.

Lehrer und Schulpsychologen können auch ohne schriftliche Einwilligung (wenn das Kind mündlich zustimmt, Informationen weiterzugeben) und manchmal auch ohne die Einwilligung des Kindes (im Falle eines Notstands) solche Informationen weitergeben.

Hier ein Auszug:

https://sexuelle-gewalt.alp.dillingen.de/index.php/main-basiswissen/menuee-rechtsgrundlagen/schweigepflicht-und-datenschutz

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DocPsychopath  15.06.2020, 23:14
@JohnnyMnemonic

Die Verschwiegenheitspflicht für die genannten Berufe kommt direkt aus dem Strafgesetzbuch. Da ist jeder Vertrag irrelevant. Sie kann weder durch ihn aufgehoben werden, noch wird sie durch ihn eingeführt.

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JohnnyMnemonic  15.06.2020, 23:16
@DocPsychopath

Die Gesetze eines Landes stehen über jedem Vertrag. Hab ich denn irgendwo was anderes gesagt? Nein. Ich hab lediglich geschrieben, dass so etwas auch durch einen Vertrag geregelt wird. Mehr nicht.

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