Darf mein AG mich auf Teilzeit setzen, weil ich ein paar mal Krank wurde?
Hallo. Ich arbeite jetzt seit Oktober letzten Jahres in einer Spielhalle, die von einem größeren Unternehmen geführt wird. Ich hatte eine Probezeit von 6 Monaten und danach einen Festvertrag. Nun bin ich dieses Jahr öfters mal Krank geworden, bzw. musste mich Krankheitsbedingt Krankschreiben lassen. Jedes Mal hat mich meine direkte Chefin, bzw. Bezirksverantwortliche am Telefon dumm angemacht und einem schon ein schlechtes Gewissen eingeredet.
Insgesamt waren es in diesem Jahr 28 Tage mit Krankenschein, davon aber alle legitim bescheinigt und auch korrekt dem Arbeitgeber vorgelegt. Heute kam diese Bezirksverantwortliche auf mich zu und sagte mir, sie hätte mit ihrer und bzw. auch meiner Chefin/ Gebietsleitung gesprochen und hat mir für kommenden Monat weniger Stunden gegeben und mir gesagt, wenn dass so weitergehen sollte, würden sie mich auf Teilzeit setzen.
Im Arbeitsvertrag habe ich nur gefunden, dass Kürzung der Stunden legitim ist, wenn es weniger als 20% sind aber zu dem Teilzeit runterstufen nichts.
Ich arbeite ca. 170-180Std. im Monat.
Für mich ist es eher eine indirekte Drohung bzw. Angstmache, jedoch haben wir bisher nur darüber gesprochen und ich habe ihr klar gemacht, dass ich nicht Teilzeit arbeiten werde.
Wenn es zu dem Fall kommt und ich wieder Krank werden sollte, ist es rechtskräftig mich dann einfach auf Teilzeit runter zu stufen? Oder könnten sie mich zwingen so einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Danke für die Antworten!
3 Antworten
Das wäre eine Änderungskündigung und das ist möglich.
Eine Änderungskündigung kann ausgesprochen werden. Dagegen kannst du mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht vorgehen, aber was dann passiert...?
Es interessiert auch nicht, ob da jemand noch viel mehr krank war.
Nein ist nicht ohne deine Einwilligung möglich.
Einen Änderungsvertrag musst Du nicht zustimmen, dann ist der AG in Zugzwang und müsste weitere Schritte einleiten.
Hey, danke erstmal für die Antwort. Inwiefern jedoch weitere Schritte einleiten? Was kann ich mir darunter vorstellen?
Wenn Du dem nicht zustimmst wird der AG dir kündigen, Du kannst dann innerhalb zwei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen, dann muss der AG Gründe vorliegen die diese Kündigung gerechtfertigten z.B. betriebliche unabdingbarkeit.
Ob dies dann aber Erfolg vom AG hat, bezweifele ich anhand deiner Schilderung.
Das darf sie nicht den du arbeitest Vollzeit und hast ein Vollzeit vertrag den kann sie nicht einseitig Ändern! Selbst wen du weniegeer stunden bekommst muss die dich normal bezahlen !
Außerdem Sind 28 Tage eine Lachnummer 22 Tage krank wurde schon in den 80er Jahren ein berechnet!
Auch darf man dich wegen krankhaft nicht bestrafen, was diese Dame tun will und das geht in Richtung Mobbing!
Danke schonmal für die Antwort, ich habe dazu dass hier gefunden: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/die-aenderungskuendigung/07/
Wäre den mein oben gennanter Grund einer der es rechtens machen würde so eine Änderungskündigung auszusprechen? Wir haben in einer anderen Spielhalle nämlich einen Mitarbeiter, der deutlich öfters und auch länger, teilweise über 6 Wochen Krank war und dem ist noch nichts der gleichen passiert. Ich werde mich jedoch bei ihm Erkundigen, ob da sowas im Raum steht.