Darf man Klebesticker an Laternen usw anbringen?

2 Antworten

Ist keine Sachbeschädigung, und damit keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Im Gegensatz zum Graffiti fällt diese Form des Eingriffs in den öffentlichen Raum regelmäßig nicht unter den Straftatbestand der Sachbeschädigung, da sie (in der Regel) das Erscheinungsbild nur vorübergehend ändert und die Untergrundsubstanz nicht verletzt. Stattdessen wird das Stickern als „Wildplakatierung“ geahndet und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn keine Sondernutzungserlaubnis vorliegt.
In Köln wurde am 20. März 2012 die Initiative „Klebt Euch nicht zu!“ gegen wildes Bekleben gestartet. Die Bevölkerung soll auf die Probleme des Überklebens von Orts- und Hinweisschildern, Hinweistafeln auf Gas- und Wasseranschlüsse (Hydranten für die Feuerwehr) und von nicht mehr lesbaren Verkehrszeichen, die zu einer Verkehrsgefährdung führen, aufmerksam gemacht werden.
Stickerkunst

ob es sich um wildplakatieren oder doch sachbeschädigung handelt, darüber könnte man lange diskutieren.

die kurze antwort ist schlicht: NEIN! jedenfalls wenn es nicht a.) deine eigene laterne ist oder b.) der für die laterne zuständige es erlaubt.

lg, Nicki