Darf man Feuerwerk nur an Silvester schießen, oder übers ganze Jahr?

16 Antworten

Gewisse grössere Feuerwerke muss man meines Wissens nach vorher bei seiner Wohngemeinde anmelden (Hochzeit oder sonstige Feiern), und bewilligen lassen. Aber warum muss man überhaupt während des Jahres Feuerwerke abschießen? Ich halte schon seit über 30 Jahren Pferde und Hunde, für die Tiere ist die Knallerei ganz schrecklich! Meine Hunde sind zum Glück eher cool, aber meine Pferde (kein Luxus, sondern Therapiepferde) sind sehr unrund zu Silvester. Schon mal an Haustiere gedacht beim Herumknallen? Außerdem kosten Feuerwerke doch ziemlich viel Geld, da kannst gleich mal ein paar Hundert- Euroscheine auch mit dem Feuerzeug anzünden und verbrennen. Also ich denke, einmal im Jahr reicht.


sinari  30.12.2015, 22:04

Die Faszination des Feuerwerks läßt sich nicht wegleugnen.Aber einmal im Jahr sollte man den Leuten die Gelegenheit geben,ein unkoordiniertes und ein weit fern ab von jeder Choreografie gestaltestes Feuerwerk(eigentlich kein "Werk") zu "veranstalten".

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ThisIsYaKuToX  30.12.2015, 22:56

Klasse 1 Feuerwerk ab 12 Jahren ganzjährig
Klasse 2 Feuerwerk ab 18 Jahren nur vom 31.12-01.01 erlaubt

Durch eine Sondergenehmigung kann man auch während des Jahres Feuerwerk abbrennen aber nur mit Anwesenheit eines Pyrotechnikers.

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wickedsick05  31.12.2015, 01:53
@ThisIsYaKuToX

Durch eine Sondergenehmigung kann man auch während des Jahres Feuerwerk abbrennen aber nur mit Anwesenheit eines Pyrotechnikers.

das ist falsch. um klasse 2 abzubrennen ist KEIN Pyrotechniker notwendig.

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ThisIsYaKuToX  31.12.2015, 12:03

Echt? Mal wieder was dazu gelernt :D PS: Guten Rutsch

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Du darfst am 31.12. um 00.00 Uhr damit anfangen und am 01.01. musst du damit aufhören, also 48 Stunden lang!


FataMorgana2010  30.12.2015, 21:44

Vorsicht - das sind zwar die auf jeden Fall maximalen Zeiten, aber viele Kommunen nutzen ihr Recht, das weiter einzuschränken. In vielen Städten darf man nur zwischen 18:00 Uhr am 31.12. und 2:00 Uhr am 1.1. Feuerwerk abbrennen. 

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Feuerwerk der Kategorie 1 ("Jugendfeuerwerk") darf das ganze Jahr frei verkauft und ohne weitere Erlaubnis abgebrannt werden.

Feuerwerk der Kategorie 2 (das übliche "Silvesterfeuerwerk) darf nur zwischen dem 29.12. und 31.12 verkauft und nur zwischen dem 31.12. 00:00 Uhr und 1.1. 24:00 Uhr abgebrannt werden. 

Bitte beachten: Das sind die bundesweit erlaubten Zeiten, die aber nach SprengV §24 von den Kommunen noch weiter eingeschränkt werden können (und in vielen Gemeinden auch sind!). Die konkreten Zeiten also bitte beim zuständigen Ordnungsamt erfragen.

Die restliche Zeit vom 2.1. bis 28.12. darf Feuerwerk der Kategorie 2 nur an

a) Inhaber einer Erlaubnis nach SprengV § 7 oder § 27  oder 

b) Inhaber eines Befähigungsscheines nach SprengG § 20 oder 

c) Inhaber einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (üblicherweise: Ordnungsamt) nach SprengV § 24 Absatz 1

abgegeben werden.

Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 zwischen dem 2.1. und 30.12. erfordert gleichfalls eine Ausnahmegenehmigung nach SprengV §24 Abs. 1

Nur sogenanntes ganzjahresfeuerwerk darf das ganze Jahr von normalen Leuten benutzt werden. Umgangssprachlich ist das kinderfeuerwerk

Nur an Silvester, sonst braucht man eine Genehmigung