Darf man als beschränkt geschäftsfähiger Sachen verkaufen?
Hi,
Ich bin 12 Jahre alt und habe einige Sachen, die ich gerne verkaufen würde.
Meine Frage dazu ist, ob ich auch Plattformen wie Kleinanzeigen, Vinted und co. nutzen darf.
Danke an jeden, der mir helfen kann :)
4 Antworten
Lauf den AGB darf ein Minderjähriger keine Onlinegeschäfte tätigen. Das Anlegen eines Account ist mit Einschränkung möglich.
Es ist kein Gesetz, sondern eine Absicherung des Anbieters.
Im Rahmen des Gesetz darfst du im Rahmen des Taschengeld schon Geschäfte tätigen (Kauf und Verkauf). Allerdings ist da der Online-Handel nicht berücksichtigt.
Eine Möglichkeit wäre, dass deine Mutter oder Vater für dich den Account anlegt, und dazu darin in diesem Rahmen und mit Zustimmung (und Aufsicht?) der Eltern dann deine Tätigkeiten machst.
ebay nicht.
Kleinanzeigen dürftest Du - mit der Genehmigung Deiner Erziehungeberechtigten.
Sinnvoller finde ich es, wenn Du Dich informierst, wann in Deiner Gegend der nächste Kinder- und Jugendflohmarkt ist und Du da Deine Angebote vorstellst.
Ja, auf Kleinanzeigen und auf Flohmärkten darfst du das. (ebay ist erst ab 18.) Von Deinen Eltern benötigst du die Zustimmung.
Da Du noch nicht geschäftsfähig bist, wirst Du dazu die Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten benötigen.
Das könnte problematisch werden. Allein die Einrichtung eines eigenen Accounts (falls Du noch keinen hast).
Darf ich dann mit der Zustimmung meiner Eltern alleine etwas verkaufen (über einen eigenen Account) oder müsste ich dafür immernoch den Accout meiner Eltern nutzen?