Darf ich während ich im Militärdienst bin, meine Schusswaffe mit in den Zug nehmen, wenn ich irgend wo hin muss?

2 Antworten

Sali

Hier aus dem Internet:

Bahnfahrten

Der Marschbefehl gilt als Generalabonnement während der ganzen Zeit vom Einrücken bis zur Entlassung. Sie haben damit freie Fahrt auf dem SBB- und Privatbahnnetz sowie Postautos, Schiffen und Tram/Bus der Schweizer Städte. Mögliche Reisezwecke: Einrücken, Entlassung, allgemeiner Urlaub, persönlicher Urlaub, Ausgang etc.

Wir konnten das Stgw mit in den Urlaub nehmen, wenn wir z.B. am Schiesstraining am Wochenende im regionalen Schiessstand teilnehmen wollten.

Ich wünsche Dir eine erlebnisreiche RS, wenn es dann soweit ist.

Tellensohn


gast009 
Fragesteller
 14.03.2023, 16:18

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

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Das wird dir zu gegebener Zeit das Schweizer Militär alles erklären.


gast009 
Fragesteller
 14.03.2023, 10:54

Ja, das denke ich. Kannst Du mir das jetzt schon einmal erklären, denn ich bin sehr gespannt ?

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