Darf ich während ich im Militärdienst bin, meine Schusswaffe mit in den Zug nehmen, wenn ich irgend wo hin muss?
Ich bin m 16 und Schweizer. Ich habe vor ein paar Tagen einen Infobrief vom Militär bekommen, in dem ich schon einmal meine genaueren Daten angeben muss. Wenn ich nachher im obligatorischen Dienst bin und einmal nachhause oder sonst wohin will (muss). Darf ich dann meine Schusswaffe mir umhängen (natürlich nicht geladen und gesichert) und so in den Zug einsteigen.
Zusatzfrage: Dürfen Personen welche im Militär sind gratis zugfahren, wenn sie in Militär-Kleidung sind?
Vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Sali
Hier aus dem Internet:
BahnfahrtenDer Marschbefehl gilt als Generalabonnement während der ganzen Zeit vom Einrücken bis zur Entlassung. Sie haben damit freie Fahrt auf dem SBB- und Privatbahnnetz sowie Postautos, Schiffen und Tram/Bus der Schweizer Städte. Mögliche Reisezwecke: Einrücken, Entlassung, allgemeiner Urlaub, persönlicher Urlaub, Ausgang etc.
Wir konnten das Stgw mit in den Urlaub nehmen, wenn wir z.B. am Schiesstraining am Wochenende im regionalen Schiessstand teilnehmen wollten.
Ich wünsche Dir eine erlebnisreiche RS, wenn es dann soweit ist.
Tellensohn
Das wird dir zu gegebener Zeit das Schweizer Militär alles erklären.
Ja, das denke ich. Kannst Du mir das jetzt schon einmal erklären, denn ich bin sehr gespannt ?