Darf ich so lange arbeiten?

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Die Länge der Arbeitszeit ist weniger das Problem.

9-13 Uhr = 4 Stunden, 18-22 Uhr = 3 Stunden. Ergibt insgesamt 7 Stunden, die ggfs. noch um nicht genannte Pausen reduziert werden müssen.

Das Problem ist vielmehr die Uhrzeit. §14 Abs. 1 -> 6-20 Uhr.
Die Ausnahme für Gaststätten/Schausteller/Schichtbetriebe fällt hier flach, da dafür das Mindestalter 16 Jahre beträgt und somit nicht zutreffend ist.