Darf ich einen Listenhund aus einem anderen Bundesland kaufen?
Hallo zusammen,
ich wohne in Hessen und möchte mir einen Rottweiler holen. Es sollte eigentlich ein Welpe sein, da ich Pläne mit dem Hund habe ist es am besten ihn von Anfang an dafür zu trainieren.
Das Problem ist jedoch, dass in Hessen der Handel mit diesen Verboten ist. In Berlin ist es jedoch nicht der Fall, könnte ich also theoretisch einen Welpen aus Berlin kaufen und ihn dann nach Hessen bringen? Sonst würde nur das Tierheim in Frage kommen oder ein Cane Corso.
Schonmal vielen Dank
3 Antworten
Dann kannst du wohl keinen Rottweiler halten. Den darfst du dann auch nicht in dein Bundesland bringen lassen. Da wirst du dich an Tierheime wenden müssen. Aber es gibt doch auch noch andere Hunderassen mit ähnlichem Charakter als Alternative? Ich finde z.B der Große schweizer Sennenhund ist Charakter technisch dem Rottweiler relativ ähnlich. Hatten ja auch ähnliche Zwecke die Hunde. Nur ist der Schweizer größer und deutlich schwerer meist. - sollte es dir um den Charakter des Hundes gehen und hoffentlich nicht ums aussehen.
Rottweiler ist schon seit Jahren mein Traum und geplant hatte ich nach Berlin zu ziehen aber naja das Leben spielt manchmal anders. Natürlich gibt es alternative Rassen. Es muss nicht ein Rottweiler sein wäre nur schön gewesen.
Haltungsbedingungen für Listenhunde („gefährliche Hunde“) in Hessen
Die Haltung von gefährlichen Hunden ist nur mit Erlaubnis der Behörde möglich.
Die Erlaubnis erfordert die Volljährigkeit des Hundehalters, die Vorlage eines Führungszeugnisses und den Nachweis der notwendigen Sachkunde (Hundeführerschein).
Als Listenhunde nach der hessischen Hundeverordnung gelten die folgenden Rassen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.
Soweit so gut. Du solltest Dir vor der Anschaffung des Welpen er Kündigungen bei der zuständigen Behörde einholen.
Ich lebe in Bayern und hab auch nur rudimentäre Kenntnisse über die Bestimmungen in Hessen. Deshalb meinte ich ja auch, dass Du einfach erstmal mit der Behörde sprechen solltest. So, wie ich es verstanden habe, kannst Du den Hund tatsächlich in einem anderen Bundesland erwerben, für die Haltung in Deinem Bundesland brauchst Du die Genehmigung plus Führungszeugnis u Sachkunde. Das würde ich an Deiner Stelle aber vorab ganz genau abklären.
Danke so werde ich auch machen. Lieber Fragen anstatt im Unwissen zubleiben.
Wenn der Handel in Hessen verboten ist, wird auch die Einfuhr eines Rottweilers verboten sein.
Vielen Dank aber das war mir im schon klar. Ich habe halt nirgendwo eine Antwort auf meine spezifische Frage gefunden.