Darf ich als Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung meine Dienstleistungen mit einem Markennamen präsentieren?
Ich bin Freiberufler und Kleinunternehmer und biete die Programmierung von Webseiten an. Ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet. Darf ich trotzdem meine Dienstleistungen auf meiner Webseite mit einem Markennamen präsentieren, z. Bsp. "Webdesign Mustermann" und diesen Markennamen auch in meinen AGB verwenden?
2 Antworten
In den AGB , Impressum, Rechnungen arf sie auf keinenfall verwendet werden.
Für Werbezwecke ist es erlaubt.
das ist nicht mit jeder Rechtsform möglich meines Wissens nach.
du müsstest zb eine UG oder GmbH gründen.
Ja, als freiberufler solltest du im geschäftsverkehr deinen vollen namen nennen. Zusätzlich hast du - genauso wie der Kleingewerbetreibende - das Recht eine geschäftsbezeichnung anzuhängen bzw vorzuschalten.
was du jetzt unter Markennamen verstehst, wird mir nicht ganz klar.
Also "Webdesign Mustermann" als Logo wäre dann meine Geschäftsbezeichnung. Ist also rechtlich unbedenklich und kann ich in Impressum und AGB mitaufführen? Kann ich mich "Webdesign Mustermann" nennen?
Ja, wie gesagt kannst du. Wie willst du dich denn sonst nennen im Geschäftsverkehr ?
Ist es mit Kosten bzw. weiteren Verpflichtungen verbunden, den Namen ("Webesign Mustermann") als Marke anzumelden?