Darf ein Vater der kein Sorgerecht mehr hat Fotos von seinen Kinder ins Netz stellen?

6 Antworten

Grundsätzlich muss mindestens ein Teil der sorgeberechtigten Eltern zur Veröffentlichung und Verbreitung eines Kinderfotos einwilligen

Liegt das Sorgerecht ausschließlich bei einem Elternteil, darf der andere Elternteil Bilder seines Kindes nicht ohne die Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils veröffentlichen. Das Recht über die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung zu entscheiden, liegt gemäß §§ 1626, 1626 a Abs. 2, 1627, 1629 BGB ausschließlich bei dem allein sorgeberechtigten Elternteil.   

Mfg

Bilder von minderjährigen Kindern dürfen nur dann veröffentlicht und verbreitet werden, wenn die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorliegen. ... Lebensjahres, bedarf es neben der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern auch noch die Einwilligung des abgebildeten Kindes selbst.

https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/kinderbilder-internet-facebook-einwilligung-wer-darf-kinderfotos-veroeffentlichen-verbreiten/#:~:text=Bilder%20von%20minderj%C3%A4hrigen%20Kindern%20d%C3%BCrfen,Einwilligung%20der%20sorgeberechtigten%20Eltern%20vorliegen.&text=Lebensjahres%2C%20bedarf%20es%20neben%20der,Einwilligung%20des%20abgebildeten%20Kindes%20selbst.

Liebe Grüße

Ich würde es dir auf jeden Fall verbieten.

Kommt auf die Fotos an. Aber theoretisch schon, denn es sind ja auch seine Kinder. Wenn du nicht speziell mit guter Begründung sagst, das du das nicht möchtest, seh ich da kein Problem drin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung